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Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ----- ----- ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123756/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------- --------- ---- ------ --------- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/3263/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2522/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2339/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung
Das gegen ----- ------- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- am 22.08.2023 unter Aktenzeichen 33-1.197/23 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Einstellungbescheides der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende/Sozialgeld
Der an --------- ------ ------- -------- ----------------- -- ----- ----------------- ---- ------------ --- -- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-24/1124252/97) konnte nicht zugestellt werden, da die Post zurückgesandt wird.
Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe einer zusätzlichen amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Speldorf, Flur: 24, Flurstück(e): 751
Alte Bezeichnung: Friedhofstraße 130
Neue Bezeichnung: Friedhofstraße 130, 130 a
Mülheim an der Ruhr, 22.08.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 124753/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -- --- ----- ------- -------- ----------------------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.08.2023 (Aktenzeichen: 57-15/118349/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an -------- ------- ------- ------ ------- -- --------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.07.23 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.