Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Anhörung
Das Anhörungsschreiben kann -------- ------------ ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/9939/185 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke -
Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 das Wahlgebiet in 27 Wahlbezirke eingeteilt (§ 4 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung).
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- -------------------------------- ------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006436692/77 am 14.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Den an ----- ------ ------ -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/41779/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---- ------------------------------- ---------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005315231/44 am 29.07.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25"
Beschlüsse
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005314071/96 am 11.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bundestagswahl am 28.09.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen -
Nachdem der Bundespräsident den 28.09.2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, fordere ich hiermit gemäß § 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I auf.
Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- -------- ------ ------------------ -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FP2 am 10.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.