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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- -------- ------- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, seit dem 01.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/40091/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Offenlegung bei Liegenschaftsvermessungen in der Gemarkung Selbeck gemäß § 21 Absatz 5 Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW

Im Rahmen von Teilungs- und Grenzvermessungen sind die Grenzen der Grundstücke Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße in Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Selbeck, Flur 3, Flurstücke 845-927, vermessen worden.

Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“

                                                                                                     I

Bebauungsplan „Bremer Straße/Alte Straße – Y 15“

                                                                                                                               I

Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich des ehemaligen Tengelmann-Areals in Mülheim an der Ruhr Broich/Speldorf

                                                                                                      I

Öffentliche Zustellung des Bescheids vom 29.07.2024 über die Versagung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Der Versagungsbescheid gemäß § 66 Absatz 1 SGB I vom 29.07.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/97010/62 für ------ ------- kann nicht zugestellt werden. Die genaue Anschrift des Empfängers ist unbekannt.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von dem Betroffenen beim Jobcenter Mülheim, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 4, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung des Bescheids über die Versagung der Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom 11.07.2024

Der Versagungsbescheid gemäß § 66 Absatz 1 SGB I vom 11.07.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/127887/69 für --------- ------- ----- kann nicht zugestellt werden. Die genaue Anschrift des Empfängers ist unbekannt.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetzt öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von dem Betroffenen beim Jobcenter Mülheim, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 1, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------- ------------------------------------------- --- --------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/001128758/36 am 25.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz

Herr Peter Jansen hat am 21.06.2024 mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 3 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.

Nach dem von der CDU zur Wahl der Vertretung des Stadtbezirks 3 zu den Kommunalwahlen am 13.09.2020 eingereichten Listenwahlvorschlag ist Frau Susanne Beierlorzer, Düppenbäckerweg 30, 45481 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolgerin für Herrn Jansen zur Bezirksvertreterin in der Bezirksvertretung 3 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------- ------ -------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 22.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.