Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Frau Alma Redanovic – derzeit unbekannten Aufenthaltes in Bosnien – gerichtete Inverzugsetzung vom 18.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Kamperhofweg“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen an den privaten Grundstücken wurden wiederhergestellt – wie es § 20 (5) und (6) des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NW v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung) vorsieht. Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümern*innen keine Kosten.
Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Friedhofstraße (von Aschenbruch bis Brandenberg)“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen wurden wiederhergestellt – wie es § 20 (5) und (6) des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NW v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung) vorsieht. Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümern*innen keine Kosten.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW S. 444) in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. 1973 I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I S. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S.
Der an Sebastian Kraik, geboren 11.12.1983 zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.11.2024
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der an Branko Skorup, geboren 07.02.1960 zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.12.2024
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Tugce Cömez, geb. am 28.12.1991, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.10.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 SGB II in Verbindung mit § 48 Absatz 1 SGB X vom 16.12.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/126712/64 für Besir Hazar kann nicht zugestellt werden, da er in die Ukraine ausgewandert und die Adresse nicht bekannt ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende „Siebenundzwanzigste Änderungssatzung vom 12.12.2024 zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1997“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Die an Muhammed Bozkurt, geb. am 25.08.1993, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.11.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.