Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Neuwahl einer Schiedsperson
In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird im nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirk die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich:
Schiedsamtsbezirk 7 (Styrum)
Neuwahl einer Schiedsperson
In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird im nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirk die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich:
Schiedsamtsbezirk 8 (Speldorf)
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 22, Flurstück(e): 52
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Kreuzstraße 62I Kreuzstraße 62 a
Mülheim an der Ruhr, den 08.09.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Broich, Flur: 7, Flurstück(e): 35
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Schloßberg 23 Schloßberg 23, 23 a
Mülheim an der Ruhr, den 08.09.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8"
Bekanntmachung
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 folgende Änderungen der Ziele und Zwecke beschlossen:
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------- ---- --------------------------- ------ ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323299/64 am 06.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---- ----------------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006450216/107 am 04.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 05.09.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---- ------------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005324459/44 am 20.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheids
Der an ---- ------ ---------- ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.09.2025 (Aktenzeichen: 57-21/123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.