Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an ---- ----------- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 15.05.2025 kann nicht zugestellt werden.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.06.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels der Stadt Mülheim an der Ruhr

Das große Dienstsiegel der Gesamtschule Saarn der Stadt Mülheim an der Ruhr ist in Verlust geraten. Das vorgenannte Dienstsiegel hat einen Durchmesser von 3,5 cm. In der oberen Hälfte des Dienstsiegels befindet sich im äußeren Kreis „Gesamtschule Saarn“ sowie darunter „der Stadt Mülheim an der Ruhr“; in der unteren Hälfte befindet sich im äußeren Kreis „Sekundarstufe I und II“. In der Mitte ist das Stadtwappen der Stadt Mülheim an der Ruhr zu sehen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------- ------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320232/96 am 13.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die Ordnungsverfügung kann ----- ------------ ------------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/1009 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Bernd Hammes (Ausweisnummer: 21294 - ausgestellt am 21.06.2021, gültig bis 01.06.2026) wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird darum gebeten diesen dem Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zukommen zu lassen.

Mülheim an der Ruhr, 12.06.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kuhn

Öffentliche Bekanntmachung der Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit in der Grenzniederschrift vom 27.02.2025 betreffend die Grundstücke „Oberheidstraße (von Aktienstraße bis Wenderfeld)“

In der Grenzniederschrift vom 27.02.2025 wurden die Art und der Zweck der Vermessung irrtümlich als „Grundstücksteilung“ bezeichnet. Tatsächlich handelte es sich um eine „Grenzvermessung“ im Rahmen einer Straßenschlussvermessung.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------ ---------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005321900/107 am 12.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ -------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.06.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/18404/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ -------------------------------- ----- ----- -- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005321250/113 am 12.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.