Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten
Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2025 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ------- ------- -- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.03.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/4867/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen:
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------ ----- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006443737/24 am 30.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------- ----- ---------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006442760/64 am 26.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006446273/107 am 13.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --------- ------- -------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 12.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ------ ------- -------- ------- -- ---------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/126099/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------ ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/59901/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ---- ------ ------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 20.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/58693/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.