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Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Robin Gerd Weber, Sonsbecker Straße 1a, 47626 Kevelaer, unter dem Aktenzeichen 32-3/006436692/77 am 14.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Den an Peter Brika, Gracht 39 in 45470 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/41779/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Leon Dominic Oppenauer, Am Flachsfeld 9, 41812 Erkelenz, unter dem Aktenzeichen 32-3/005315231/44 am 29.07.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25"
Beschlüsse
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Stefan Gronau, Mozartstraße 11, 47226 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005314071/96 am 11.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bundestagswahl am 28.09.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen -
Nachdem der Bundespräsident den 28.09.2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, fordere ich hiermit gemäß § 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I auf.
Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Fabrizio Plati, Wetzmühlenstraße 3, 45470 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FP2 am 10.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.
Auslegung des Entwurfes der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024
Der Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW ab dem 11.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.muelheim-ruhr.de/abrufbar.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Den an Sia Kwayaku Johns, Bruchstraße 29 in 45468 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/34869/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.