Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheids
Der an Frau Minuta Gruzynivna Cherepovska zuletzt wohnhaft gewesen in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.09.2025 (Aktenzeichen: 57-21/123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung
Der gegen Herrn Eduard Ergiev, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DT839 am 03.09.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an Herr Joshua Amegialue, geboren am 22.10.92, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.08.25 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheids
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.08.2025 gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an Frau Daniella Vissart zuletzt wohnhaft gewesen in Kampstraße 51, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.08.2025 (Aktenzeichen: 57-21/123545/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheids
Der an Herr Mohammad Abdulrazzak zuletzt wohnhaft gewesen in Duisburger Straße 194, 45478 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.07.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 129307/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-HB126 am 26.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ----- ------- ----- ------------- --- ----- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XM625 am 26.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ------ ---------- ------ -------- ------- -- ---------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheids
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.08.2025 gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- --------- ---------- ------- -------- ------- -- -- -------- --- ----- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.08.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 76217/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ---- -------------- ---------------- -- ----- ----- unter dem Aktenzeichen 32-14/214005851 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz der Empfängerin nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 21.08.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.