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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Zustellung der Sicherstellungsinformation

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden,
da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name:                                            David Westendorff   

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung

der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Vertretung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Oleksandr Kutovyi, geboren am 12.02.1983, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name: ------ ------- -----------   
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------- -- --- ----
Letzte bekannte Anschrift: ------------ ----- -- -- ----- -------- -- --- ----
Aktenzeichen: 32-14/214004132
Datum der Ordnungsverfügung: 30.07.2024

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- -------- -------- ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.08.2024 (Aktenzeichen: 57-21/104657/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05. Juli 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.416 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 368 a mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1773

ist gemäß § 83 BauGB am 24. Juli 2024 unanfechtbar geworden.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ---------- ------- -------- ----------- --- -- ----- -----, seit dem 06.12.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 30.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/40199/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an -------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 13.08.2024, Aktenzeichen 37-52.01/37339/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die gegen -------- ---------- ------- ------- --- - ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.9/185 ergangen Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------------ ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 08.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------- ---------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006431822/30 am 09.08.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.