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Bekanntmachung Satzung über notwendige Stellplätze in der Stadt Mülheim an der Ruhr
vom 05.06.2025
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 aufgrund der § 89 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 in der derzeit gültigen Fassung die „Satzung über notwendige Stellplätze in der Stadt Mülheim an der Ruhr“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen:
§ 1
Anwendungsbereich
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------------- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005322576/24 am 15.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an ------ ----- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 32-14/100000878 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 07.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Integrationsrates am 14.09.2025 in der Stadt Mülheim an der Ruhr - Änderung des Termins zur Einreichung von Wahlvorschlägen -
Geänderte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gegenüber der Bekanntmachung vom 14.03.2025 im Amtsblatt Nr. 09/2025
Aufgrund bereits geänderter Fristen im Kommunalwahlgesetz wurde eine entsprechende Anpassung dieser Fristen in der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates vorgenommen. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt erfolgte am 15.05.2025, die Wahlordnung trat am 31.05.2025 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung zu der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz -
Herr Dominic Viertmann hat sein Mandat durch Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 31.03.2025 verloren, der Beschluss ist wirksam geworden.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der AfD-Partei für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Dr. Wolfgang Lessau, 45470 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Herrn Viertmann zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Öffentliche Zustellung Anhörungsschreiben
Das Anhörungsschreiben vom 05.06.2025, Aktenzeichen 33-1.36/25p, kann --- --------- --------- ------- -------- ---------------- -- ----- -------- -- --- ---- nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 05.06.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- ------ ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-N718 am 02.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- -------- ------- ----- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-JA1817 am 24.04.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an ------------------ ------- ------- -------- ---------------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 05.06.2025 (Aktenzeichen: 57-15/112500/33) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.