Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- ----- ---- ----- ----- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 20.06.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/7566/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- --------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.07.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/23404/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- --------- ------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 50-34.1251/20 E am 23.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 23.06.2025 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --- ------- ---------- --------- , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheids
Der an ---- ------ ----- ----- ------- -------- ------- -- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.06.2025 (Aktenzeichen: 57-21/129253 /05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------- ------ ---------- --------t, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 23.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001153322/29 am 12.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Sechste Satzung vom 02.07.2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023
Aufgrund des § 7 Absatz 3 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 21.12.2023 beschlossen:
Artikel I
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an ----------------- ------- ------- -------- ---------------------------------- ------- --- ----- ----------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.07.2025 (Aktenzeichen: 57-15/128850/66) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung des Widerrufs und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Widerruf und Rückforderungsbescheid vom 08.05.2025 (Aktenzeichen: 57-21/121505/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Widerruf und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 47, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.