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Öffentlich Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------- ---------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DK586 am 12.09.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides
Der Einstellungsbescheid gemäß § 7 SGBII vom 11.09.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/123130/66 für - ---- ------ ------- kann nicht zugestellt werden, weil sie nach unbekannt abgemeldet wurde
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ------ -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 11.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ ---------- ---- ------ --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/42858/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an -------- -------- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/66006/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005314744/109 am 04.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an --------- ----- ------- ---------- - ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/33370/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentlich Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------- -------- --------- -- ----- ------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-ZG80 am 10.09.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ----------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.08.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/35957/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ---------- ------- ---------- - ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.08.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/2374/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.