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Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/63673/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an -------- ----- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 18.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/53461/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/54016/23)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über das Angebot „Schule von Acht bis Eins“
Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über das Angebot „Schule von Acht bis Eins“ und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 04.07.2024
Allgemeinverfügung über die Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von empfänglichen Tierarten gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3
Bekanntmachung der Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) über die Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von empfänglichen Tierarten gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 gemäß § 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nummer 21 in Verbindung mit Nummer 10 Buchstabe b Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 16.07.2024
Die Stadt Mülheim an der Ruhr erlässt folgende
Allgemeinverfügung
Öffentliche Zustellung des Kostenersatzbescheides nach § 34 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Kostenersatzbescheid vom 16.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ ------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.07.2024, Aktenzeichen 37-52.01/42513/23) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an ------ ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 16.07.2024 und 18.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/49557/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/54138/23)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- ---- ------- -------- ----------- --- ----- --------, seit dem 25.01.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/20242/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- ------ ------- -------- ----------- --- ----- --------, seit dem 14.10.2021 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/20737/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen --------- -------- ----------------- -- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 33-1.12/1426 ergangene Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.