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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift mit dem betroffenen Grundstück „Buschkante 33“

Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Nollendorfstraße (Buschkante)“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen an den privaten Grundstücken wurden wiederhergestellt – wie es § 20 (5) und (6) des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NW v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung) vorsieht. Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümern*innen keine Kosten.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ---------- -- ----- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 50-34.1424/25 am 05.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter/ -in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.03.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW)  öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------- ------------------------------------ ------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320299/109 am 24.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen

Gemäß § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.327) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) werden die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr entzogen: 

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West - P 16“

Bekanntmachung 

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West - P 16“

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Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße /Mülheim-West - P 16“. 

Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Mülheim-West in Mülheim an der Ruhr

Bekanntmachung

Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Mülheim-West in Mülheim an der Ruhr vom 01.04.2025

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Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 13.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ---------- ------------- ------- ---- ----- ----- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NK3014 am 19.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ---------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/3315/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/61248/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.