Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 18.07.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000588136, für die steuerpflichtige Person Berta Lennarz, zuletzt bekannte wohnhaft in Röntgenstraße 22, 53177 Bonn, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an Danijel Vukmir, geb. am 10.02.1979, zuletzt wohnhaft gewesen Michael-Halsbeck-Straße 12 in 85640 Putzbrunn, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Herrn Naviin Rajamohan, Oberhausener Straße 188, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NK3014 am 12.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung des Änderungsbescheides nach SGB II

Der an Frau Minuta Cherepovska, zuletzt wohnhaft in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Änderungsbescheid nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch vom 12.08.2025, unter dem Aktenzeichen 57-24/123168/91, kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides nach SGB II

Der an Frau Minuta Cherepovska, zuletzt wohnhaft in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 12.08.2025, unter dem Aktenzeichen 57-24/123168/91, kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Einstellungsbescheid gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der Betriebe der Stadt Mülheim

  1. Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 der Betriebe der Stadt Mülheim

    Der Jahresabschluss ist vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 04.07.2024 festgestellt worden.

    Gemäß § 26 (3) der Eigenbetriebsverordnung NW ist der Jahresabschluss, das heißt die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung sowie die Darstellung der Verbindlichkeiten mit der Feststellung durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr zu veröffentlichen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Herrn Mihael Misar, Friedrich-Ebert-Straße 250, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MM6200 am 12.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Alexandra Craul, Hundsbuschstraße 73, 45478 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323509/44 am 03.07.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die nachfolgende Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.

II

„Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986“

Bisheriger Wortlaut:Neuer Wortlaut:

§ 12 Absatz 1:

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Erklärungen und Mitteilungen über den Erhalt von Zuwendungen nach dem Wählergruppentransparenzgesetz von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und -bewerbern

Eine Wählergruppe, die keiner Pflicht zur Rechenschaftslegung nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz (WählGTranspG) unterliegt, muss nach § 15a Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Einreichung eines Wahlvorschlages eine Erklärung abgeben, ob und in welcher Gesamthöhe sie in den vorangehenden zwölf Monaten Zuwendungen erhalten hat. 

Für Einzelbewerberinnen und -bewerber gilt diese Maßgabe gemäß § 15 a Absatz 7 KWahlG entsprechend.