Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001151929/36 am 29.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 07.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr -Änderung einer kommunalwahlrechtlichen Vorgabe zur Einreichung von Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die der Pflicht einer Rechenschaftslegung unterliegen-
Änderung zur Bekanntmachung vom 14.03.2025 im Amtsblatt Nummer 09/2025
Mit Beschluss der Verfassungsgerichthofes NRW vom 06.05.2025 hat dieser gemäß § 61 Absatz 3 Verfassungsgerichthofgesetz NRW die Regelungen des § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für nichtig erklärt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- ------- ----------- ----- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-GU2222 am 22.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------- ------------------------------------------ -------------------------------------------- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005321810/64 am 29.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- -------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.05.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/15665/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ---- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.05.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/16882/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-RX5000 am 19.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------- --- ------ ------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320983/65 am 24.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320876/96 am 30.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.