Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ---- -------------- ---------------- -- ----- ----- unter dem Aktenzeichen 32-14/214005851 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz der Empfängerin nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 21.08.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- ------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006453995/64 am 25.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 14.09.2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Sitzungen des Wahlausschusses -
1.
Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen tritt zu dem nachfolgenden Termin zusammen:
Dienstag, den 16.09.2025, 16.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer C.112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 14.09.2025 in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr
Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------------- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006453814/107 am 19.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------------- --------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006453814/107 am 19.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------------- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006451872/107 am 19.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006452950/107 am 21.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Wahlbekanntmachung, Zusammentritt der Briefwahlvorstände, Ermittlung des Wahlergebnisses zur Integrationsratswahl sowie mögliche Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
I. Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates
1. Wahltag und Wahlzeit
Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Wahl des Integrationsrates am Sonntag, dem 14.09.2025 statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Kommunalwahlen unterteilen sich in insgesamt vier Wahlen:
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --- ------------------------------------------ ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001152444/43 am 22.07.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an --- ------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.08.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.