Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Mirco Michael Rack, geboren am 25.04.1991, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 10.04.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an Herr Benjamin Wolfgang Günter Korff zuletzt wohnhaft gewesen in Auerstraße 66, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 05.05.2025 (Aktenzeichen: 57-21/92646/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Kassem El-Khodr, geboren am 01.07.1988, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 28.02.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Ahmed Engels, geboren am 01.12.1964, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 12.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung
Der gegen Herrn Altin Ademi, Hagdorn 24, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AM6666 am 05.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen Abdurman Yusufov Rakishtenliev, Bahokiro 88, 3200 BYALA SLATINA, Bulgarien unter dem Aktenzeichen 33-1.18/1657 ergangene Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung
Der an Frau Fadime Ay, zuletzt wohnhaft gewesen Neustadtstraße 117, 45476 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.04.2025 (Aktenzeichen: 57-15/125754/67) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Hosmin Veras Santana, geboren am 27.09.2001, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 22.04.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005321354/107 am 29.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung
Der an Herrn --------- ----- ------- -------- ----------------------- -- ----- -----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 28.04.2025 (Aktenzeichen: 57-15/108346/89) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.