Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld IV/06(R) des Hauptfriedhofs
Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 165, 175 – 196 und Nr. 215 - 219 auf dem Urnenreihengräberfeld IV/06(R) des Hauptfriedhofs laufen bis zum 28.02.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 31.08.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.04.2026 abzuräumen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001162416/44 am 15.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 29.08.2025 – Ordnungsnummer: 62–11.96.433 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Duisburger Straße 199 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Speldorf
Flur: 21
Flurstücksnummern: 611, 612, 614
ist gemäß § 83 BauGB am 23.09.2025 unanfechtbar geworden.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- ------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/32938/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ---------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/38219/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 64 HER Jauerstraße zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Herne.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 04.07.2025 beschlossen:
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------- ----- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DU426 am 13.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- ------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DT423 am 13.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---------- ----------- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV194 am 13.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323746/43 am 11.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.