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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ --------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 26.04.2024, Aktenzeichen 37-52.01/62493/23) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ------ ------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.04.2024, Aktenzeichen 37-52.01/66837/23) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ---- ------ ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 8.8.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Bekanntmachung der Deichschauen 2024

Bezirksregierung Düsseldorf

Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:

03.09.2024   Ruhrdeiche Oberhausen Alstaden und Mülheim Styrum                 

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05. Juli 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.415 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 368 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1774

ist gemäß § 83 BauGB am 24. Juli 2024 unanfechtbar geworden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005315255/44 am 30.07.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Dreiundzwanzigste Änderungssatzung vom 01.08.2024 zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung) vom 01.03.2004

Dreiundzwanzigste Änderungssatzung vom 01.08.2024 zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung) vom 01.03.2004

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Die an ------- ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/11445/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/11519/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/11536/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/27522/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ----- --------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 02.08.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers in Russland unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.