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Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I)“
vom 16.07.2025
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I)“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Öffentliche Zustellung der Zweitwohnungssteuerbescheide und des Bußgeldbescheides
Die Zweitwohnungssteuerbescheide und der Bußgeldbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.09.2024 bis zum 31.05.2025, Aktenzeichen 24-5.2 /3001.0000.27816, des Steuerpflichtigen ----- ------- ----- -------------------- ------- ------- --- -- ----- -------- -- --- ----, können postalisch nicht zugestellt werden, da der Briefkasten und die Klingel nicht mit Namensschildern versehen sind.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006507997/29 am 23.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ------ ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LN2811 am 16.07.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 19, Flurstück(e): 150
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ----------- --------------------------- ---- ----- ------- - ------- , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.05.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/009500110/72 am 13.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2025 beschlossen, den bisher namenlosen Fußweg zwischen der Duisburger Straße (etwa in Höhe der Hausnummer 356) und „Am Führring“ (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Hermann-Stollen-Weg“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Hans-Hermann Stollen
Stadtverordneter und Bezirksvertreter
Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2025 beschlossen, die bisher namenlose Grünanlage an der Klostermarktschule zwischen den Straßen „Otto-Pankok-Straße“, „Mendener Brücke“ und „Saarner Damm“ (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Heinrich-Mühlsiepen-Park“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Saarner Heimatdichter
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ---------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319815/24 am 22.05.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.