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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides

Der Einstellungsbescheid gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 SGBII vom 27.06.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/125840/64 für ---- ---- ------ -------- kann nicht zugestellt werden, weil sie nach unbekannt abgemeldet wurde. Der vermeintliche Aufenthalt des Empfängers ist in der Ukraine. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------ unter dem Aktenzeichen 50-34.1401/24 am 18.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 18.06.2024 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/97912/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/97912/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2024 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:

Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005312276/64 am 24.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------------- ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001134432/44 am 24.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ --- ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 19.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/125949/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 24 des Friedhofs in Speldorf

Die Ruhefristen der Grabstätten 0001-0212 auf dem Reihengräberfeld 24 Friedhofs in Speldorf laufen am 18.01.2025 ab. Da es sich um ein Gräberfeld in der Peripherie handelt, wird es nicht mehr zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 17.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 18.01.2025 abzuräumen.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ------ ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.