Der Jugendhilfeausschuss (JHA) muss sich nach der Kommunalwahl 2025, die am 14. September stattfinden wird, neu konstituieren. Die im Bereich der Stadt Mülheim an der Ruhr wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NRW) und § 4 Absatz 2 Buchstabe c der Satzung für das Jugendamt hingewiesen.

Die freien Träger der Jugendhilfe haben mindestens zwölf Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des JHA vorzuschlagen.
Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat sechs stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertretungen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.

Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Mülheim an der Ruhr angemessen zu berücksichtigen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer - aufgrund persönlicher Voraussetzungen - dem Rat angehören könnte. Die zu wählende Person muss u.a. also das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt haben. 

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 01.10.2025 an: 

Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration

Am Rathaus 1, 45468 Mülheim 

z. Hd. Herrn Fritzsche

Herr Fritzsche (E-Mail: maximilian.fritzsche@muelheim-ruhr.de / Telefon: 0208 - 455 4589) steht Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.


Mülheim an der Ruhr, 15.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag 
Fritzsche

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 15.08.2025 - 12:00