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Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der Betriebe der Stadt Mülheim

  1. Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 der Betriebe der Stadt Mülheim

    Der Jahresabschluss ist vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 04.07.2024 festgestellt worden.

    Gemäß § 26 (3) der Eigenbetriebsverordnung NW ist der Jahresabschluss, das heißt die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung sowie die Darstellung der Verbindlichkeiten mit der Feststellung durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr zu veröffentlichen.

    Der Jahresabschluss 2023 liegt bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 bei den Betrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Schloß Broich 38, während der Dienststunden öffentlich aus.

    Mülheim an der Ruhr, 08.07.2024
    Betriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr
    Im Auftrag
    E. Rohloff

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an Danijel Vukmir, geb. am 10.02.1979, zuletzt wohnhaft gewesen Michael-Halsbeck-Straße 12 in 85640 Putzbrunn, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/G 608/95 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 13.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Bekanntmachung der Deichschauen 2025

Bezirksregierung Düsseldorf

 Bekanntmachung

 Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:

02.09.2025    Ruhrdeiche Oberhausen Alstaden und Mülheim Styrum                 

                    Beginn:         09:30 Uhr

                    Treffpunkt:    Biotop Alstaden

09.09.2025   Ruhrdeich Mülheim-Saarn 

                    Beginn:         14:00  Uhr

                    Treffpunkt:    Unter der Ruhrtalbrücke, linkes Ufer

Die Deichschau ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II LWG geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.

Die Termine werden hiermit gemäß § 95 III 1, II 2 LWG ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 14.02.2025
Im Auftrag
gezeichnet
Guido Gohres

Vierte Änderungssatzung vom 28.07.2025 zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2015

Vierte Änderungssatzung vom 28.07.2025 zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2015

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), der §§ 8 und 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 3, Absatz 11 des Gesetzes vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288), in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz- KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zul. geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) und aufgrund des § 89, Abs. 1, Nr. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S.1172) hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 10.07.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 1 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Zur Erprobung und Einführung von neuen Methoden und Systemen zur Vermeidung, Erfassung, Sammlung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und zum Transport von Abfällen kann die Stadt Modellversuche mit örtlich oder zeitlich begrenzter Wirkung durchführen. 

Artikel 2

§ 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

Für die Bereitstellung von Voll- oder Halbunterflurbehältern gemäß Absatz 1, Ziffern 1.10. und 1.11 ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Nutzung dieser Behälter setzt die Errichtung eines geeigneten unterflurigen Standplatzes durch den Grundstückseigentümer voraus. Die Einzelheiten werden zwischen dem beauftragten Dritten der Stadt und dem Grundstückseigentümer vereinbart. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter kann nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen der jeweiligen Standplätze erfolgen, die durch den beauftragten Dritten im Einzelfall festzulegen sind. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter hat so zu erfolgen, dass deren Leerung unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgen kann und die Leerung sonstiger Abfallbehälter weiterhin im Sinne von § 18, Absatz 1, Satz 1 möglich ist.

Artikel 3

Nach § 10, Abs. 6 wird § 10, Abs. 7 neu eingefügt:

Auf Antrag der Grundstückseigentümer können fahrbare Abfallbehälter einmalig gebührenpflichtig mit Schlössern ausgestattet werden, welche eine übliche Bereitstellung am Leerungstag ohne Mehraufwand möglich machen. Sonstige mechanische Veränderungen der Abfallbehälter wie Anbohren, Ansägen, Ankleben oder ähnliches ist ausdrücklich nicht gestattet.

Artikel 4

§ 13, Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

Für die Bereitstellung von Voll- oder Halbunterflurbehältern gemäß Absatz 1, Ziffern 1.10. und 1.11 ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Nutzung dieser Behälter setzt die Errichtung eines geeigneten unterflurigen Standplatzes durch den Grundstückseigentümer voraus. Die Einzelheiten werden zwischen dem beauftragten Dritten der Stadt und dem Grundstückseigentümer vereinbart. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter kann nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen der jeweiligen Standplätze erfolgen, die durch den beauftragten Dritten im Einzelfall festzulegen sind. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter hat so zu erfolgen, dass deren Leerung unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgen kann und die Leerung sonstiger Abfallbehälter weiterhin im Sinne von § 18, Absatz 1 Satz 1 möglich ist.

Artikel 5

§ 15, Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Für die Bereitstellung von Voll- oder Halbunterflurbehältern gemäß Absatz 1, Ziffern 1.4 und 1.5 ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Nutzung dieser Behälter setzt die Errichtung eines geeigneten unterflurigen Standplatzes durch den Grundstückseigentümer voraus. Die Einzelheiten werden zwischen dem beauftragten Dritten der Stadt und dem Grundstückseigentümer vereinbart. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter kann nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen der Jeweiligen Standplätze erfolgen, die durch den beauftragten Dritten im Einzelfall festzulegen sind. Die Aufstellung der Voll- und/oder Halbunterflurbehälter hat so zu erfolgen, dass deren Leerung unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgen kann und die Leerung sonstiger Abfallbehälter weiterhin im Sinne von § 18, Absatz 1 Satz 1 möglich ist.

Artikel 6

§ 20, Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Anschlusspflichtigen haben Altglas, Altpapier, Pappe, Kartonagen und Alttextilien getrennt zu den von der Stadt beziehungsweise den Systembetreibenden gemäß dem Verpackungsgesetz bereitgestellten Depotcontainern zu bringen und dort entsprechend der Zweckbestimmung einzufüllen.

Für Alttextilien gilt Satz 1 nur, soweit nicht eine andere Art, wie der Abholservice der MEG oder die Nutzung anderer gewerblicher Alttextilcontainer erfolgt.

Artikel 7

§ 22 wird wie folgt geändert:

Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushaltungen sind bei den von der Stadt bekannt gegebenen Terminen an den Sammelstellen (Schadstoffmobil in den Stadtteilen) oder am Wertstoffhof (Pilgerstraße 25, 45473 Mülheim an der Ruhr) anzuliefern.

Artikel 8

§ 23, Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Elektro- und Elektronikaltgeräte und andere Haushaltsgroßgeräte aus privaten Haushaltungen müssen getrennt gesammelt und zur Abholung bereitgestellt oder zum Wertstoffhof (Pilgerstraße 25, 45473 Mülheim an der Ruhr) gebracht werden.

Außerdem sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter zur kostenlosen Annahme von Kleingeräten (Kantenlänge kleiner 25 Zentimeter) verpflichtet; für diese Händler besteht bei Kauf eines Neugeräts eine Rücknahmepflicht für das Altgerät.

Artikel 9

Änderungen der Anlage 1 zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen: 

In Kapitel 17 werden die Ziffern 17 06 – Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe - und 17 06 01* - Dämmmaterial, das Asbest enthält – gestrichen.

Artikel 10

Die Anlage 2 zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung „Übersicht der Wertstoffsammelstellen für die Papier-, Glas- und Altkleiderentsorgung in Mülheim an der Ruhr“ wird neu gefasst (s. Anlage).

Artikel 11

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. 

 

Übersicht der Wertstoffsammelstellen für Papier-, Glas- und Altkleiderentsorgung in Mülheim an der Ruhr sortiert nach Bezirksvertretungen  
 Ö=öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger                                                                                   G=gewerbliche Nutzung 
Bezirksvertretung 1 
Nr.NameAlttextilien
1Adolfstraße Ecke Von-Bock-Straße Ö
2Adolfstraße Ecke Kämpchenstraße (nur Papier) /
3Aktienstraße gegenüber Haus Nr. 108G
4Am Hauptbahnhof - Post (gegenüber Forum-Eingang) /
5An den BuchenG
6An den Sportstätten Ecke KämpchenstraßeÖ
7Auerstraße Ecke Bergische StraßeÖ
8August-Schmidt-Straße Höhe Nr. 19Ö
9Blücherstraße zw. Julius-Leber-Straße und KlotzdelleG
10Blumendeller Straße - KiekwegÖ
11Bruchstraße - SchuleÖ
12Bruchstraße Ecke HornstraßeG
13Brückstraße Ecke Von-Graefe-StraßeG
14BrunshofstraßeÖ
15Buggenbeck Höhe Nr. 30Ö
16Charlottenstraße Ecke Parallelstraße /
17DelleÖ
18Dessauer StraßeÖ
19Dümpelweg Ecke ParsevalstraßeG
20Engelbertusstraße Ecke Arndtstraße /
21Eppinghofer Bruch gegenüber SteinkuhleÖ
22Eppinghofer Straße - vor dem Forum Parkhaus /
23Essener Straße Höhe Kattowitzer StraßeÖ
24Essener Straße Höhe Kirchbergs HöheG
25FichtestraßeÖ
26Filchnerstraße gegenüber Nr. 32-38Ö
27Finkenkamp Nähe SportplatzÖ
28FolkenbornstraßeÖ
29Friedhofweg (nur Glas)Ö
30Friedrichstraße - Bachstraße /
31GeitlingstraßeÖ
32Georgstraße /
33GoetheplatzÖ
34Gracht Ecke Honigsberger StraßeG
35Gracht Höhe Kattowitzer StraßeÖ
36Haarzopfer Straße gegenüber KellermannstraßeÖ
37Härlestraße Ecke PhilosophenwegÖ
38Heinrich-Melzer-Straße Ecke Ruhrstraße /
39Hingbergstraße EndeÖ
40Hirschberger StraßeÖ
41Holthauser HöfeÖ
42Humboldtring RRZ Parkplatz 1G
43Julius-Leber-StraßeÖ
44Kirchbergs Höhe (nur Papier)Ö
45Kleiststraße vor Hausnummer 6 /
46KluseG
47KortumstraßeÖ
48Kreuzstraße Ecke KuhlenstraßeG
49KuhlendahlÖ
50Leipziger StraßeÖ
51Lembkestraße Ecke Jahnstraße /
52Ludwig-Bender-StraßeG
53Max-Halbach-Straße BushaltestelleÖ
54Max-Halbach-Straße gegenüber Hausnummer 92G
55Max-Kölges-Straße (nur Papier)G
56Mendener Straße Ecke BergerstraßeG
57Mendener Straße Parkplatz MRGÖ
58Mühlenfeld WendehammerÖ
59NebenbankG
60Oberstraße Ecke Eduardstraße (nur Glas)G
61Oppelner Straße /
62Oppspring Ecke Tilsiter StraßeG
63Parallelstraße Ecke Eppinghofer StraßeÖ
64Priesters HofÖ
65Reichspräsidentenstraße Ecke Werdener WegÖ
66Rheinische StraßeÖ
67RühlwegÖ
68Scharpenberg gegenüber Nr. 68 /
69SigismundstraßeG
70Sunderweg Ecke KolumbusstraßeÖ
71Sunderweg FriedhofÖ
72Tilsiter Straße Nähe Walkmühlenstraße /
73Tilsiter Straße gegenüber AltenheimÖ
74Udostraße vor Nr. 5G
75Uhlandstraße Ecke Klopstockstraße /
76Uhlandstraße Nähe Aldi /
77Velauerstraße / Siedlung Mausegatt /
78Velauer Straße Ecke GneisenaustraßeÖ
79VirchowstraßeÖ
80Von-Graefe-Straße Ecke HingbergstraßeÖ
81Wertgasse (nur Papier)G
82Westminsterstraße Ecke Steinknappen (nur Papier)G
83Wiescher Weg vor EdekaG
84Wiescher Weg vor Nr. 1Ö
85Wilhelmstraße Ecke LuisentalÖ
86William-Shakespeare-Ring Ecke SteinknappenÖ
87Zinkhüttenstraße Ecke Josefstraße /
   
Bezirksvertretung 2 
Nr.NameAlttextilien
88Albertstraße Ecke PoststraßeÖ
89Auf dem Bruch gegenüber von Nr. 67 Ecke Einfahrt AltenheimÖ
90Auf dem Bruch Ecke Schildberg - VerteilerkreisÖ
91Augustastraße Ecke RosenkampG
92Augustastraße Parkplatz am FriedhofÖ
93Barbarastraße gegenüber von Nr. 35Ö
94Borbecker Straße Höhe Schule gegenüber von Nr. 87Ö
95Bottenbruch Ecke Kappenstraße /
96Bottenbruch vor Nr. 55Ö
97Boverstraße gegenüber Nr. 19Ö
98Boverstraße Gesamtschule ParkplatzÖ
99Boverstraße Ecke LerchenstraßeÖ
100Denkhauser WegG
101Eisenstraße gegenüber HammerstraßeÖ
102Elisabeth-Selbert-Straße /
103Friedrich-Karl-Straße gegenüber Nr. 2 (nur Papier)Ö
104Friesenstraße Schotterparkplatz /
105Gathestraße Ecke DüsterwegÖ
106Gottfried-Keller-Straße /
107Grüner WegG
108Hauskampstraße Höhe Bahnhof (nur Glas)G
109Hauskampstraße gegenüber HammerstraßeÖ
110Heidestraße Höhe Nr. 83G
111Heidkamp - HaferkampÖ
112HeifeskampÖ
113Hildegardstraße Nähe Nr. 4Ö
114HügelstraßeG
115Im BeckerfeldeG
116Jägerstraße im Wendehammer Ecke SteinkampstraßeG
117KaldenhofkampÖ
118KarolinenstraßeÖ
119KlippeÖ
120Klotzdelle Höhe Frohnhauser WegÖ
121MagdalenenstraßeÖ
122Meidericher StraßeÖ
123Mellinghofer Straße Ecke BessemerstraßeG
124Möllhofstraße Ecke GerhardstraßeG
125Moritzstraße Ende, am Parkplatz MarktcenterÖ
126Moritzstraße Höhe LimburgstraßeG
127Moritzstraße Höhe Nr. 99 / Garten Meißelstraße 16 /
128Mühlenstraße Ecke PapenbuschstraßeÖ
129Mühlenstraße gegenüber Nr. 40G
130Mühlenstraße / SellerbeckstraßeG
131Neustadtstraße Sackgasse an der KircheÖ
132Neustadtstraße gegenüber Nr. 106bÖ
133Oberhausener Straße Ecke Dümptener Straße /
134Oberhausener Straße Ecke Feldstraße /
135Oberhausener Straße Ecke KirchbachstraßeÖ
136Oberheidstraße BuswendeschleifeÖ
137Oberheidstraße gegenüber von Nr. 185, Parkstreifen bei NettoG
138Otto-Hahn-Straße /
139Papenbuschstraße gegenüber Nr. 95Ö
140Rolandstraße (nur Glas) /
141Schobes HeideÖ
142Schützenstraße Parkplatz KleingartenanlageG
143Schwerinstraße gegenüber BlumenthalstraßeG
144Siegfriedstraße Ecke Oberhausener StraßeG
145SpringwegÖ
146Steinmetzstraße Ecke BlumenthalstraßeÖ
147Voßkuhle Ecke WenderfeldÖ
148Winkhauser Talweg gegenüber Nr. 129Ö
149Winkhauser Weg Ecke PallweideG
   
Bezirksvertretung 3 
Nr.NameAlttextilien
150Am Bahnhof Broich gegenüber Graf-Wyrich-StraßeG
151Am Brunnen Ecke Lintorfer StraßeG
152Am Schloß Broich; Ringlokschuppen /
153Am TimpenÖ
154An der Rennbahn Ecke AkazienalleeÖ
155An der Rennbahn Ecke Duisburger StraßeG
156August-Thyssen-Straße gegnüber Kirche (Mintard)G
157Blötter Weg Ecke Birkenstraße, Bushaltestelle ParkplatzÖ
158Blötter Weg Höhe BahnüberführungÖ
159Brandenberg gegenüber LangensiepenstraßeÖ
160Brandenberg Nähe Eintrachtstraße / KesselbruchwegÖ
161Bremer Straße Ecke HeuwegÖ
162Bremer Straße Ecke Kieler Straße /
163Broicher Waldweg Ecke SternstraßeÖ
164Broicher Waldweg Höhe Hundeplatz /
165Broicher Waldweg Parkplatz im WaldG
166Brüsseler Allee Ecke Selma-Lagerlöf-StraßeÖ
167Bülowstraße gegenüber FrankenalleeÖ
168Bussardweg Ecke HabichtwegÖ
169Cecile-Vogt-Straße neben BuswendeschleifeÖ
170Chersukerstraße Ecke HermannstraßeÖ
171Diedenhofer Straße Ecke Großenbaumer Straße Ö
172Duisburger Straße HRW Parkplatz /
173Düsseldorfer StraßeÖ
174EisfahrtstraßeG
175Eltener Straße / Duisburger Straße /
176Erlenweg Höhe Nr. 51G
177Fährstraße, Parkplatz StadthalleÖ
178Friedhofstraße Ecke TannenstraßeG
179Friedhofstraße Parkplatz FriedhofÖ
180Friedrich-Freye-Straße Ecke Ernst-Tommes-StraßeG
181Frombergfeld WendehammerÖ
182Frühlingstraße Ecke HundsbuschstraßeÖ
183Glückaufstraße /
184Großenbaumer Straße Ecke BrandsheideG
185Hagenauer Straße /
186Heckenweg Ecke WinsterstraßeÖ
187Heerstraße Ecke VeilchenwegG
188Hochfelder Straße Ecke Saarner Straße G
189Holzstraße Parkplatz gegenüber JugendheimÖ
190Hundsbuschstraße Ecke BrahmswegÖ
191Im Wiesengrund Ecke Friedrich-Freye-StraßeÖ
192In den Kämpen vor Nr. 21Ö
193JakobstraßeÖ
194Karlsruher Straße Ecke HundsbuschstraßeG
195Karlsruher Straße Ecke Peterstraße /
196KassenbergÖ
197Kirchstraße Ecke KriegerstraßeÖ
198Kirchstraße gegenüber GotenstraßeÖ
199Kirchstraße gegenüber TeichstraßeG
200Krähenbüschken Höhe Nr. 25Ö
201Landsberger Straße Ecke Mintarder StraßeÖ
202Langenfeldstraße Ecke Straßburger Allee /
203Lehnerstraße Parkplatz SchuleÖ
204Lindenhof Ecke NachbarswegÖ
205Lintorfer Straße Nähe MühlenbergheideÖ
206Lönsweg Nähe WallfriedswegÖ
207Luxemburger Allee gegenüber WinsterstraßeG
208MarkenstraßeÖ
209Merkurweg WendekreisÖ
210Mintarder Straße Nr. 210 Haus KronÖ
211Mintarder Str. 250 Staader Loch /
212Monningstraße Nähe Duisburger StraßeÖ
213Monningstraße Ecke PlatanenalleeG
214Nachbarsweg Parkstreifen WeideG
215Nesselbleck G
216Prinzeß-Luise-Straße Höhe Nr. 113Ö
217Prinzeß-Luise-Straße Ecke HolzstraßeG
218Quellenstr. 103 Ecke LangenfeldstraßeG
219Saarbrücker Weg Ecke Lothringer WegÖ
220Saarnberg gegenüber SchuleG
221Saarnberg Parkplatz MSV 07Ö
222Saarner Straße Nähe Holzstraße / HermannstraßeÖ
223Saarner Straße Ecke Nachbarsweg ParkplatzG
224Saarner Straße Parkplatz SportplatzÖ
225Salierstraße zwischen Ulmenallee und Hermannstraße /
226Schleswiger StraßeÖ
227SiepenstraßeÖ
228Stooter Straße gegenüber Nr. 22G
229Strippchens Hof Ecke Siepmanns HofG
230Strippchens Hof Ecke Böllerts Höfe /
231Ulmenallee Nähe LiebigstraßeÖ
232Werntgens Hof /
233Wintgensweg Ecke FängerwegÖ

 Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende „Vierte Änderungssatzung vom 28.07.2025 zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2015“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese(n) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Mülheim an der Ruhr, den 28.07.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Erklärungen und Mitteilungen über den Erhalt von Zuwendungen nach dem Wählergruppentransparenzgesetz von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und -bewerbern

Eine Wählergruppe, die keiner Pflicht zur Rechenschaftslegung nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz (WählGTranspG) unterliegt, muss nach § 15a Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Einreichung eines Wahlvorschlages eine Erklärung abgeben, ob und in welcher Gesamthöhe sie in den vorangehenden zwölf Monaten Zuwendungen erhalten hat. 

Für Einzelbewerberinnen und -bewerber gilt diese Maßgabe gemäß § 15 a Absatz 7 KWahlG entsprechend.

Übersicht der Erklärungen von den zu den Kommunalwahlen 2025 zugelassenen Wählergruppen und Einzelbewerbern (Stand: 07. Juli 2025

Name der Wählergruppe bzw. der Einzelbewerberin/des EinzelbewerbersDatum der ErklärungGesamthöhe der Zuwendungen
Bürgerlicher Aufbruch Mülheim an der Ruhr16.06.20251.382, 00 €
Kirchner, Thomas25.06.2025 ---
Nelbach, Rainer02.07.2025 ---
Zahn, Cedric23.06.2025 ---

Mülheim an der Ruhr, den 05.08.2025
Der Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach

Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die nachfolgende Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.

II

„Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986“

Bisheriger Wortlaut:Neuer Wortlaut:

§ 12 Absatz 1:

Ordnungswidrig gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 17 Landschaftsgesetz - LG - (redaktionelle Anmerkung: -aktuell- §§ 77 Absatz 1 Nr. 10 und 78 des Landesnaturschutzgesetzes - LNatSchG NRW) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

§ 12 Absatz 1

Ordnungswidrig gemäß §§ 77 Absatz 1 Nr. 10 und 78 des Landesnaturschutzgesetzes - LNatSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

§ 12 Absatz 2:

Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 71 Absatz 1 LG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, soweit die Zuwiderhandlung nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist.

 

§ 12 Abs. 2

Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes – LNatSchG NRW mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, soweit die Zuwiderhandlung nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist.

§ 7 Absatz 4:

Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale von 30 % des Nettoerwerbspreises.

§ 7 Absatz 4:

Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt pauschal 1.100,00 € pro Baum. Diese Summe berücksichtigt die durchschnittlichen Kosten für Beschaffung, Pflanzung, Anwuchssicherung, Pflege und Bewässerung.

III

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende „Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese(n) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

        a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

        b)   diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

        c)   der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

              oder

        d)   der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, den 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) muss sich nach der Kommunalwahl 2025, die am 14. September stattfinden wird, neu konstituieren. Die im Bereich der Stadt Mülheim an der Ruhr wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NRW) und § 4 Absatz 2 Buchstabe c der Satzung für das Jugendamt hingewiesen.

Die freien Träger der Jugendhilfe haben mindestens zwölf Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des JHA vorzuschlagen.
Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat sechs stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertretungen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.

Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Mülheim an der Ruhr angemessen zu berücksichtigen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer - aufgrund persönlicher Voraussetzungen - dem Rat angehören könnte. Die zu wählende Person muss u.a. also das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt haben. 

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 01.10.2025 an: 

Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration

Am Rathaus 1, 45468 Mülheim 

z. Hd. Herrn Fritzsche

Herr Fritzsche (E-Mail: maximilian.fritzsche@muelheim-ruhr.de / Telefon: 0208 - 455 4589) steht Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.


Mülheim an der Ruhr, 15.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag 
Fritzsche