I. Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates
1. Wahltag und Wahlzeit
Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Wahl des Integrationsrates am Sonntag, dem 14.09.2025 statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Kommunalwahlen unterteilen sich in insgesamt vier Wahlen:
- Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
- Wahl des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr
- Wahl der Vertretungen der drei Stadtbezirke
- Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
2. Stimmbezirke, Stadtbezirke und Wahlräume
Die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist für die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates in insgesamt 27 (Kommunal)Wahlbezirke, die wiederum in insgesamt 108 Stimmbezirke unterteilt sind, eingeteilt. Die Zuordnung der 108 Stimmbezirke zu den (Kommunal)Wahlbezirken und Stadtbezirken ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.
Stadtbezirke Stimmbezirke (Kommunal)Wahlbezirke
1 Rechtsruhr- Süd 011-014 01 Stadtmitte-Zentrum
021-024 02 Eppinghofen-Nordwest
031-034 03 Eppinghofen-Ost
041-044 04 Stadtmitte-Ost
051-054 05 Kahlenberg
061-064 06 Holthausen-Süd
071-074 07 Holthausen-Nord
081-084 08 Heißen-Süd, Heimaterde
091-094 09 Heißen-Mitte
101-104 10 Heißen-Ost
2 Rechtsruhr-Nord 111-114 11 Winkhausen
121-124 12 Mellinghofen
131-134 13 Dümpten-Süd
141-144 14 Dümpten-Nordost
151-154 15 Dümpten-Nordwest
161-164 16 Dümpten-Styrum
171-174 17 Styrum-Nord
181-184 18 Styrum-Süd
3 Linksruhr 191-194 19 Speldorf-Nordwest
201-204 20 Speldorf-Süd
211-214 21 Speldorf-Nordost
221-224 22 Broich-Nord
231-234 23 Broich-Süd
241-244 24 Saarn-Zentrum
251-254 25 Saarn-Siedlungen
261-264 26 Saarner Kuppe
271-274 27 Saarn-Süd mit Selbeck und Mintard
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 24.08.2025 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen sowie zur Integrationsratswahl ausüben kann.
Die Abgrenzungen der Stimmbezirke können während der allgemeinen Dienststunden im Rats- und Rechtsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, Zimmer B.111, eingesehen werden.
3. Stimmabgabe
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann bei allen Wahlen grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.
Jede Wählerin oder Wähler hat die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis (Unionsbürger/innen: Identitätsausweis) oder Reisepass zu den Wahlen mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung zu den Kommunalwahlen wird aufgrund einer evtl. durchzuführenden Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 vom Wahlvorstand nicht einbehalten sondern den Wählerinnen und Wählern nach Prüfung der Wahlberechtigung wieder ausgehändigt.
Die Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Integrationsrates wird dagegen vom Wahlvorstand einbehalten.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.
Jede Wählerin und jeder Wähler erhalten beim Betreten des Wahlraumes je nach vorliegender Wahlberechtigung bis zu fünf Stimmzettel:
- einen gräulich farbigen Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
- einen grün farbigen Stimmzettel für die Wahl der Vertretung (Wahl des Rates)
- einen rosa farbigen Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung
- einen flieder farbigen Stimmzettel für Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
sowie
- einen weiß farbigen Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates
Zu den vorstehend aufgeführten Wahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler jeweils eine Stimme für die jeweilige Wahl.
Der Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters enthält mit unterbrochener Nummerierung die Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung und rechts davon einen Kreis für die Kennzeichnung.
Bei einem Einzelbewerber entfällt die Angabe der Partei oder Wählergruppe, an dieser Stelle ist ggf. ein Kennwort angegeben.
Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Ratswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge. Sofern eine Partei oder Wählergruppe zur Wahl des Rates der Stadt, aber nicht zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters mit einer Kandidatin/einem Kandidaten antritt, entfällt die Nummer auf dem Stimmzettel.
Der Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rat der Stadt) enthält unter fortlaufender Nummer die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der für den (Kommunal)Wahlbezirk zugelassenen Wahlvorschläge sowie rechts daneben die zugelassenen Reservelisten mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung und rechts von der zugelassenen Reserveliste einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei einem Einzelbewerber entfällt die Angabe der Partei oder Wählergruppe.
Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Ratswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge. Aufgrund der vorgeschriebenen einheitlichen Nummernzuordnung für alle 27 (Kommunal)Wahlbezirke werden die laufenden Nummern von Einzelkandidatinnen (Nrn. 11 und 12) aus dem (Kommunal)Wahlbezirken 06/Holthausen-Süd und 26/Saarner Kuppe auf den Stimmzetteln der übrigen 25 (Kommunal)Wahlbezirke nicht mehr vergeben.
Der Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Stadtbezirks enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die für den Stadtbezirk zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber und rechts von den Kurzbezeichnungen einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Nummernfolge auf den unterschiedlichen Stimmzetteln der Bezirksvertretungen richten sich dabei nach dem jeweiligen Wahlergebnis der Bezirksvertretungswahlen aus dem Jahr 2020.
Der Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die für das Verbandsgebiet zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und rechts von den Kurzbezeichnungen einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Verbandsversammlungswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge.
Damit die unterschiedlichen Stimmzettel der Kommunalwahlen (mit Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr) für blinde und sehbehinderte Menschen erkennbar sind, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Darüber hinaus sind mit Ausnahme des Stimmzettels zur Wahl der Vertretung (Rat der Stadt) die Stimmzettel im unteren Bereich unterschiedlich gelocht.
Der Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Wählergruppe/des Vereins und ggf. der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber. Wahlvorschläge von einer/einem Einzelbewerber(in) enthalten ggf. ein Kennwort.
Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Wahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge.
Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem jeweiligen Stimmzettel durch ein in einen dort eingedruckten Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag (Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe, Einzelbewerber/in) die Stimme gelten soll.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammen- gefaltet werden, dass beim Einwurf in die Urnen (Trennung von Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates) von umstehenden Personen die Stimmabgabe nicht erkannt werden kann.
4. Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen sowie der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Stimmbezirk sind öffentlich. Jeder hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Stimmabgabe mit Wahlschein
Wer zu den Kommunalwahlen und/oder der Integrationsratswahl durch Briefwahl wählen will, bekommt auf schriftlichen Antrag hin von der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rats- und Rechtsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) je nach vorliegender Wahlberechtigung gemäß Ziffer 3 einen Wahlschein und die amtlichen Stimmzettel für die jeweiligen Wahlen. Darüber hinaus werden die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die Wahlbriefumschläge (Kommunalwahlen: hellrot farbig/ Integrationsratswahl: orange farbig) ausgehändigt.
In der Direktwahlstelle (Briefwahlbüro) ist zu den auf den Wahlbenachrichtigungen aufgeführten Öffnungszeiten auch die Stimmabgabe zu den entsprechenden Wahlen direkt möglich.
Die Briefwählerinnen und Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass der jeweilige Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum 14.09.2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister eintrifft.
Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, Raum V012, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden.
Die Deutsche Post AG kann die Wahlbriefe nur dann noch rechtzeitig zustellen, wenn diese spätestens bis zur letzten Donnerstagsleerung am 11.09.2025 in die Postbriefkästen im Mülheimer Stadtgebiet eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten.
6. Strafbestimmungen
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Abs. 1 und 4 Satz 1 Kommunalwahlgesetz und § 19 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
II. Wahlvorstände für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse zu den Kommunalwahlen
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr in den nachstehend aufgeführten Wahlräumen im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen, um das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.
Bezirk | Raum | Etage |
1901 | VE03 | Erdgeschoss |
1902 | VE05 | |
0101 | V002 | Hauptgeschoss |
0102 | V003 | |
0201 | V005 | |
0301 | V006 | |
0401 | V007 | |
0402 | V008 | |
1101 | V011 | |
0501 | V024 | |
0502 | V025 | |
0601 | V103 | erstes Obergeschoss |
0602 | V104 | |
0701 | V105 | |
0702 | V106 | |
0801 | V107 | |
1201 | V108 | |
0901 | V109 | |
0902 | V110 | |
0802 | V113 | |
1002 | V114 | |
1001 | V115 | |
1401 | V203 | zweites Obergeschoss |
1301 | V204 | |
1302 | V205 | |
2001 | V206 | |
2201 | V207 | |
2202 | V208 | |
2301 | V209 | |
2302 | V210 | |
2002 | V213 | |
2101 | V303 | drittes Obergeschoss |
2401 | V305/306 | |
2501 | V307 | |
2502 | V308 | |
2601 | V309 | |
2602 | V310 | |
2701 | V312 | |
2702 | V313 | |
2402 | V314 | |
1501 | 1 | Containergebäude am Berufskolleg (ehemaliger Parkplatz an der Kämpchenstraße) |
1502 | 2 | |
1601 | 3 | |
1701 | 4 | |
1801 | 5 |
III. Wahlvorstände für die Ermittlung des Wahlergebnisses zur
Integrationsratswahl
Für die Integrationsratswahl in Mülheim an der Ruhr am 14.09.2025 werden drei Auszählwahlvorstände und drei Briefwahlvorstände gebildet. Die Briefwahlvorstände sowie die Auszählwahlvorstände treten am 17.09.2025 um 15.00 Uhr im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Räume B.23, B.25, B.27, C.110, C.111 und C.113, zusammen, um das Ergebnis zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.
IV. Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
Am 16.09.2025 wird der Wahlausschuss anhand des Wahlergebnisses ggf. die Erforderlichkeit einer Stichwahl feststellen. Eine Stichwahl findet statt, wenn von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r die erforderliche absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen) erhalten hat.
Die Stichwahl wird am zweiten Sonntag nach der Hauptwahl (28.09.2025) unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern durchgeführt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben oder bei Stimmengleichheit durch Losentscheid in der Sitzung des Wahlausschusses bestimmt worden sind.
Die Stichwahl wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss unverzüglich in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekanntgemacht.
Im Falle einer Stichwahl sind die nachfolgenden Punkte von den Wahlberechtigten zu berücksichtigen:
1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Zur Stichwahl wird keine gesonderte Wahlbenachrichtigung versandt. Die Wahlbenachrichtigung ist für eine etwaige Stichwahl aufzubewahren und wird daher nicht am Tag der Hauptwahl (14.09.2025) vom Wahlvorstand eingezogen.
2. Auslegung des Wählerverzeichnisses und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
Die Stichwahl findet anhand desselben Wählerverzeichnisses wie bei der Hauptwahl statt.
Das Wählerverzeichnis wird nicht mehr ausgelegt. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind nicht mehr möglich.
3. Ausstellung von Wahlscheinen
Wahlscheine für die Stichwahl können von eingetragenen Wahlberechtigten ab dem 15.09.2025 bis zum 26.09.2025, 15.00 Uhr, schriftlich beantragt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl (27.09.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
4. Briefwahl
Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbrief-umschlag und Merkblatt) für die Stichwahl des Oberbürgermeisters werden ab dem 17.09.2025 den Wahlberechtigten, die den entsprechenden Antrag bereits vor der Hauptwahl gestellt haben, postalisch zugesandt.
Die Unterlagen können von den übrigen Wahlberechtigten, die zur Stichwahl noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, auch persönlich im Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, ab dem 22.09.2025 während der Öffnungszeiten abgeholt werden; die Briefwahl kann auch dort direkt ausgeübt werden.
Der Briefwähler muss dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum 28.09.2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister eintrifft.
Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, Raum V012, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden.
Die Deutsche Post AG kann die Wahlbriefe zur Stichwahl nur dann noch rechtzeitig zustellen, wenn diese spätestens bis zur letzten Donnerstagsleerung am 25.09.2025 in die Postbriefkästen im Mülheimer Stadtgebiet eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten.
Mülheim an der Ruhr, 20.08.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz