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Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung

Die an ------------------- ----- ------- ------- -------- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende zwei Rückforderungsbescheide vom 17.04.2025 (Aktenzeichen: 57-15/109900/65) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ---- ----- ------ -------- ------------ ---- ----- -------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 28.02.2025 kann nicht zugestellt werden.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ---- ------ ----- ------ -------- ------------ - -- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.04.2025 kann nicht zugestellt werden.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------- ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 22.04.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Hausverbotes

Das an ------ --------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --- ------- ----------, zuzustellende Hausverbot vom 17. April 2025 (Aktenzeichen RI.5 – 07.11 - Schwemin) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Es wird ein Hausverbot für die gesamte Stadtverwaltung Stadt Mülheim an der Ruhr für die Dauer von 6 Monaten ausgesprochen.

Das Hausverbot vom 17. April 2025 wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an ------ -------- ---- unter dem Aktenzeichen 32-14/100000881 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Sicherstellungsinformation vom 07.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ------------ zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.04.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/9470/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ------ ------ -- ----------- -- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/ME-SG1389 am 09.04.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006444580/44 am 17.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks mit gleichzeitigem Gebührenbescheid

Das gegen ------ ---------- ------- ------- -------- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- am 17.04.2025  unter Aktenzeichen 33-1.97/25 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene ins Ausland verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.