Die Grenzen des Grundstücks Voßbeckstraße (Gemarkung: 3094 Saarn, Flur: 27, Flurstück: 193) sind vom Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung vermessen worden.
Eine Zustellung der Mitteilung über den Grenztermin ist nicht möglich, da der*die Eigentümer*innen nicht ermittelt werden konnte/n. Die Zustellung der Mitteilung über den Grenztermin wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Zustellung zugestellt.
Zeit: 23. Oktober 2025 um 10:00 Uhr
Ort: Voßbeckstraße 8 a (vor der Haustür)
Im oben genannten Grenztermin wird Ihnen als Grenznachbar*in die Abmarkung der Grundstücksgrenze bekannt gegeben. Zugleich wird Ihnen Gelegenheit gegeben, hierzu Ihre Zustimmung zu erklären.
Über den Befund sowie die Verhandlung und Ergebnisse bei der Feststellung und Abmarkung/Amtlichen Bestätigung der Grundstücksgrenzen wird im Grenztermin eine Niederschrift aufgenommen. Ich bitte Sie daher, an diesem Termin teilzunehmen.
Im Grenztermin können Sie sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sollten Sie oder Ihr*e Vertreter*in am Grenztermin nicht teilnehmen, können trotzdem Grundstücksgrenzen ermittelt und abgemarkt/amtlich bestätigt werden.
Das Ergebnis des Grenztermins wird Ihnen dann schriftlich oder durch Offenlegung bekanntgegeben.
Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen und nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen. Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.
Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.09.2025
Der Oberbürgermeister
I.A.
Lincke