Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- --------- --------- -- ------ -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DN306 am 30.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005316950/107 am 29.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006434378/107 am 28.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ------------ ---------- ------------- ------- ---- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214003944 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einenVertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 13.09.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ----- ------- --------- ------- ---- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214003976 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 09.10.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005313228/109 am 25.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/18371/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- -------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/24594/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- ----- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/18703/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN106 am 25.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.