Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ------- ------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 07.06.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ----- -- ---- ------- -------- ------- -- ----------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 26.08.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 101993/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen
Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen
Allgemeinverfügung Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes
Gemäß § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden-Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW)-in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006422954/44 am 05.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- --- ----- ------ ------ --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM928 am 02.09.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides
Der an ----- ------ --------- ------- -------- -- ---------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 30.08.2024, unter dem Aktenzeichen 57-25/101163/41, konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- ----- ---- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 30.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/40008/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- -------- ---- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37087/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an ------ ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 01.08.2024 und 06.08.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/26078/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/35946/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.