Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- --- ----- -------- -- --- ----,  gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.10.2024 kann nicht zugestellt werden.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- --- ------------------------------ unter dem Aktenzeichen 32-3/001140120/36 am 22.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- --- ------------------------------ unter dem Aktenzeichen 32-3/001141103/36 am 05.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------- ------- ------ ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001139342/36 am 15.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ----- ------- ----------- ------- -------- ---------- --- ----- -------- -- --- ----- ---------- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/79791/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Die an --------- ------ ------- ----------- ------- -------- --- ------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 27.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/39028/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/41599/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- ------ ------- ----------- ------- -------- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ----- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/39631/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- -- ------ ------- ----------- ------- -------- --------------- --- ----- -------- -- --- ----- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/69566/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung

Der an ----------------- --------- ------- -------- ---------------------------- -- -- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.11.2024 (Aktenzeichen: 57-15/121910/45) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/37926/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.