Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ----- --------- -------- ------- ------- --- -- ----- -------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 09.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/36652/24)
und vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37335/24)
konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ----- ------ ------------- ------- --- -- ----- --------, zuzustellenden Gebührenbescheide vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/40230/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/40234/23)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Frau Britta Stalleicken hat am 23.08.2024 mit sofortiger Wirkung auf ihr Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet. Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Moritz Darge, 45472 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Stalleicken zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ----- ----- ----- ------- -------- --------------- -- -- ----- ----- gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 08.08.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Wohngeldbescheides
Der am 02.05.2024 für ----- ----- -------- ------- -------- ------------------ - -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000478046 erlassene Wohngeldbescheid bzw. Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Herr Lakehal nach unbekannt verzogen ist.
Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 22, Flurstück(e): 247
Alte Bezeichnung: Kuhlenstraße 58 I
Neue Bezeichnung: Kuhlenstraße 56 a
Mülheim an der Ruhr, 07.10.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen------------------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006434688/107 am 04.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt am 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Rates – 10.10.2024
Einladung
zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am
Donnerstag, dem 10.10.2024, 16:00 Uhr,
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Den an ------ ------- -------- ----------- ------- --- -- ----- --------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/33046/24)
konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ---- ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 02.10.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.