Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- ------- ------- ----------- ------- --------- ----------- --- ----- ------ jetziger Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.12.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/45818/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ---------- ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 09.12.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/44568/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- -------- ------- ----------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.12.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/45453/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an -------- ------ ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.11.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ --- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 13.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XF13 am 03.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Jägerprüfung 2025
Die untere Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr führt zur Erlangung des ersten Jagdscheines in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 28.04.2025 eine Jägerprüfung durch.
Sie umfasst folgende Sachgebiete:
Öffentliche Bekanntmachung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen -
Nachdem der Bundespräsident mit Anordnung vom 27.12.2024 den 23.02.2025 als Wahltag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, fordere ich hiermit gemäß § 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I auf.
Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------- -------------- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 20.12.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------------- ------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006437375/30 am 19.12.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.