Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe persönlicher Daten gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Gemäß § 50 des Bundesmeldegesetzes erteilt die Meldebehörde, auf Anfrage, Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen.
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ -------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 27.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an --------- ---------- ------- ----------- ------- -------- ------------ ---- ----- ----------, seit dem 18.04.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 06.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39000/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------------- ------- -------- ------------------------- ------- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 05.11.2024 (Aktenzeichen: 57-15/123288/57) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ---------------- ------------------------ ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006427813/77 am 07.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ----- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006433928/96 am 26.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --------- ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ------- ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- --- -- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317440/30 am 04.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ -------- ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.10.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.