Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen

Kategorie
Sonstiges

Die im folgenden aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß §7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nach erfolgter Einziehung werden die Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen der tatsächlichen heutigen Nutzung ohne Einschränkungen weiter zur Verfügung stehen. 

Hiermit wird gemäß §7 Absatz 4 Straßen- und Wegegesetz NRW die Absicht der Einziehung öffentlich bekannt gemacht. Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Tage der Bekanntmachung an gerechnet Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Hans- Böckler- Platz 5, geltend gemacht werden. 

Die Einwendungen können auch durch E-Mail erhoben werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die elektronische Poststelle der Behörde zu übermitteln ist. Die E-Mail Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de. Die Einwendungen können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de-mail.de.

  1. Kesselbruchweg von der Einmündung Katzenbruch/ Ende der f.f. Straßenfluchtlinie vom 30.11.1956 in westlicher Richtung bis Rundweg/ Stadtgrenze Duisburg
  2. Mintarder Dorfstraße von Einmündung Stichstraße Mintarder Straße Reiterhof bei Hausnummer 260 in nördlicher Richtung bis Voßbeckstraße.

Mülheim an der Ruhr, den 14.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen 

Datum
Donnerstag 28.11.2024 - 12:00