Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 08.11.2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.417 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 370 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1772
ist gemäß § 83 BauGB am 17.11.2024 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Mülheim an der Ruhr, den 22.11.2024
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt