Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Sven Plep, Im grünen Winkel 2, 27243 Kirchseelte, unter dem Aktenzeichen 32-3/001139342/36 am 15.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 15.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Emran Gasi, Albersloher Weg 450, 48167 Münster, unter dem Aktenzeichen 32-3/001140120/36 am 22.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 22.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Emran Gasi, Albersloher Weg 450, 48167 Münster, unter dem Aktenzeichen 32-3/001141103/36 am 05.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Habib Hermessi, Andreas-Blesken-Straße 31, 58452 Witten, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317887/30 am 08.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 08.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau Sarah Elisabeth Heidelinde Helga Stewen, Meißener Straße 27, 45145 Essen unter Aktenzeichen 33-1.02/D-ON1110 am 21.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Galin Ivanov Rashkov, Eschenstraße 59, 47055 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005316859/109 am 31.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 31.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schilling
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an Hussein Abidina, geboren am 15.10.1989, Dümptener Straße 13, 45476 Mülheim an der Ruhr, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.10.2024 kann nicht zugestellt werden.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer
Öffentliche Zustellung
Der an Herrn Niklas Schäfer, zuletzt wohnhaft gewesen Scheffelstraße 13 A, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.11.2024 (Aktenzeichen: 57-15/121910/45) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Branko Skorup, geboren 07.02.1960, zuletzt Wohnhaft Rheinhauser Straße 166, 47053 Duisburg, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheide vom 17.10.2024 und 28.10.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/36982/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/84553/22)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Melina Milisavvska, geboren 25.02.2005, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/33331/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Emmanuel Nnowalue, geboren 05.07.1986, zuletzt Wohnhaft Schonnebeckhöfe 36, 45309 Essen, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.05.2023
- (Aktenzeichen 37-52.01/10081/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Madalin Toma, geboren 20.06.1989, zuletzt Wohnhaft An der Rennbahn 40, 45478 Mülheim an der Ruhr, seit dem 01.10.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/51968/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Carina Wedy-Klos, geboren 20.10.1991, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.10.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37266/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Bojan Nikolic, geboren 25.01.1982, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 29.10.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37385/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Boubacar Camara, geboren 25.05.1991, zuletzt Wohnhaft Bodenstraße 28, 53773 Hennef (Sieg), Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.10.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/74633/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Barham Hassan, geboren 12.03.1993, zuletzt Wohnhaft Rotthauser Straße 158, 45309 Essen, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 05.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/72177/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Kerstin Wieler, geboren 07.12.1974, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37926/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Ahmed Mq Tareq, geboren 31.12.1990, zuletzt gemeldet Schumannstraße 11, 45478 Mülheim an der Ruhr, seit dem 30.09.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/69566/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Vitalii Rotar, geboren 10.06.2009, zuletzt gemeldet Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr, seit dem 28.03.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39631/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Mirco Rack, geboren 25.04.1991, zuletzt Wohnhaft Eichenberg 30, 45473 Mülheim an der Ruhr, seit dem 07.10.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 27.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/79791/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Sebastian Kraik, geboren 11.12.1983, zuletzt Wohnhaft Dr. -Türk- Straße 3, 45476 Mülheim an der Ruhr, seit dem 02.08.2021 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 27.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39028/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/41599/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung
Der gegen Herrn Ireneus Zwisniewski, Feldstraße 58, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-IW63 am 28.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Einstellungsbescheid
Der an Frau Inna Yalanksa zuletzt wohnhaft gewesen in 45478, Hundsbuschstraße 68, zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7609997125864) kann nicht zugestellt werden, da Frau Yalanska unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr Zimmer 205, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Noack
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma Iron Logistic GmbH , Schultenhofstraße 60, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MN102 am 28.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma Fahrschule Die "2" GmbH , Essenberger Straße 205, 47059 Duisburg unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FS220 am 28.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Selbeck, Flur: 2, Flurstück(e): 913
Alte Bezeichnung: Glückaufstraße 2
Neue Bezeichnung: Kastanienallee 18 a
Mülheim an der Ruhr, 20.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Fischereiprüfung 2025
Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass der Bewerber zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich ablegt.
Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet am 10./11./12.02.2025
ab 14.00 Uhr im
Haus des Sportes
Erich-Kröhan-Saal
Südstraße 23
45470 Mülheim an der Ruhr
statt.
Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die
a) in Mülheim an der Ruhr wohnen
b) das 13. Lebensjahr vollendet haben
c) nicht entmündigt sind.
Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können bis zum 10.01.2025 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.310, während der Öffnungszeiten gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208/455-3185 vereinbart werden.
Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung werden unter anderem auch von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar oder per EC-Karte bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Blömeke
Online-Auktion Fundsachen 2025
Am 06.02.2025 um 18:00 Uhr startet die Online-Auktion des Ordnungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Versteigert werden Fundsachen wie Fahrräder, elektronische Geräte, Handys, Schmuck oder Uhren und diverse andere Kleinteile, deren Fund länger als sechs Monate zurückliegt und bei denen der*die Finder*in auf den Erwerb der Fundsache verzichtet hat oder ein*e Eigentümer*in nicht ermittelt werden konnte.
Die vierwöchige Vorschau beginnt am 09. Januar 2025, die Auktion beginnt am 06. Februar 2025 um 18:00 Uhr und dauert 10 Tage.
Die Fundsachen können nicht besichtigt werden, da sie sich zur Datenlöschung und Aufbereitung bei der Firma GMS befinden. Es besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Bilder im Internet unter www.sonderauktionen.net einzusehen und die Gegenstände zu beobachten.
Eine Vorbesichtigung der Fahrräder ist ebenfalls nicht möglich.
Die Auktion dauert insgesamt zehn Tage. Um mitbieten zu können, müssen sich Interessierte einmalig kostenlos auf der Plattform www.sonderauktionen.net registrieren.
Danach können sie über das Portal ein Gebot abgeben oder den Gegenstand über die Rückwärtsauktion ersteigern. Das bedeutet, dass die Fundsache zum Höchstpreis angeboten wird und der Preis in regelmäßigen Abständen sinkt, wenn kein Gebot abgegeben wird.
Die Versteigerung wird von der Firma GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH, Samernsche Straße 1, 48465 Schüttorf, Telefon 05923/995964, durchgeführt. Die Firma GMS übernimmt die gesamte Abwicklung für die Stadt Mülheim an der Ruhr.
Die ersteigerten Kleinteile werden von der Firma GMS versandt, die Fahrräder sind nach Bekanntgabe eines Abholtermins abzuholen.
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Blömeke
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld IV/09(R) des Hauptfriedhofs
Die Ruhefristen der Grabstätten 0190-0363 auf dem Reihengräberfeld IV/09(R) des Hauptfriedhofs sind am 10.06.2024 abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 31.12.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.06.2025 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 08.11.2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.417 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 370 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1772
ist gemäß § 83 BauGB am 17.11.2024 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Mülheim an der Ruhr, den 22.11.2024
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt
Anmeldungen für die Aufnahme in die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2025/2026
Unterrichtsbeginn: 27.08.2025
I. Anmeldeverfahren zur Klasse 5 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder im Sekretariat der gewünschten weiterführenden Schule an. Die Anmeldeformulare liegen dort bereit. Von den Erziehungsberechtigten sind ein Anmeldeschein (Schulbesuchsbestätigung), der jedem Viertklässler von der Grundschule ausgehändigt wird, und das Halbjahreszeugnis der Klasse vier vorzulegen.
Anmeldungen zu den Gesamtschulen
Erfahrungsgemäß wird die Zahl der Anmeldungen zu den Gesamtschulen die Aufnahmekapazität auch im Schuljahr 2025/2026 übersteigen (Anmeldeüberhang). Für alle Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr wurden daher die u.a. vorgezogenen Anmeldetermine festgelegt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach dem Ende dieser Anmeldefrist über die Aufnahme und informiert die Eltern, so dass die Erziehungsberechtigten abgewiesener Schülerinnen und Schüler ihr Kind danach bei einer anderen weiterführenden Schule anmelden können und die gleichen Aufnahmechancen haben wie alle anderen. Für die Klasse 5 der Gesamtschulen werden die Anmeldungen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:
Montag, 10.02.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Dienstag, 11.02.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15. bis 18 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
Zur Auswahl stehen folgende Schulen:
Städtische Gesamtschule Saarn
Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Anmeldungen zu den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
An der Hauptschule, den Realschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zur Klasse 5 ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:
Mittwoch, 05.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Donnerstag, 06.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr und
Freitag, 07.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
a) Hauptschulen
Folgende Hauptschule steht in Mülheim an der Ruhr zur Wahl:
Schule am Hexbachtal –Städtische Gemeinschaftshauptschule-
b) Realschulen
An folgenden Realschulen kann die Anmeldung erfolgen:
Städtische Realschule Broich
Städtische Realschule an der Mellinghofer Straße
Städtische Realschule Stadtmitte
c) Gymnasien
Folgende Gymnasien nehmen Anmeldungen entgegen:
Städtisches Gymnasium Broich
Städtisches Gymnasium Heißen
Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr-
Luisenschule - Städtisches Gymnasium an den Buchen –
Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr –
II. Anmeldeverfahren zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bei der Anmeldung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist eine Schulbesuchsbestätigung, die den Schülern und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten von der derzeit besuchten Schule ausgehändigt wird, sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses des Schuljahres 2024/2025 an der gewünschten weiterführenden Schule vorzulegen.
Anmeldungen zu den Gesamtschulen und Gymnasien
An den Gesamtschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu den gleichen Terminen entgegengenommen, wie die zur Klasse 5. Die Anmeldungen nehmen folgende Schulen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache entgegen:
Städtisches Gymnasium Broich
Städtisches Gymnasium Heißen
Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr –
Luisenschule - Städtisches Gymnasium an den Buchen –
Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Städtische Gesamtschule Saarn
Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg Lehnerstraße
Am Berufskolleg Lehnerstraße der Stadt Mülheim an der Ruhr werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („Wirtschaftsgymnasium“) nur nach vorheriger Onlineanmeldung und Buchung einer Anmeldezeit über die Homepage www.bk-lehnerstrasse.de abweichend von den Gesamtschulen und Gymnasien in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 entgegengenommen.
III. Auskünfte
Weitere Informationen über das Angebot der einzelnen Schulen sowie die entsprechende Telefonnummern der Schulen sind der „Informationsbroschüre zum Übergang in die Klasse 5 – Schuljahr 2025/2026“ zu entnehmen, die über die jeweiligen Grundschulen an die Eltern der Viertklässler verteilt wurde. Die Broschüre ist ebenfalls als PDF-Datei über die Städtische Homepage www.muelheim-ruhr.de erhältlich. Für Nachfragen stehen Ihnen nach Terminvereinbarung die Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Astrid Wiegand, Telefonnummer: 0208/455-4575, FAX-Nummer: 0208/455-584575, E-Mail: astrid.wiegand@muelheim-ruhr.de, zur Verfügung.
Hinweis: Die obigen Informationen beziehen sich auf die Anmeldung an einer der benannten Schulen in städtischer Trägerschaft. Grundsätzlich kann die Schulpflicht auch an einer privaten Ersatzschule erfüllt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die staatliche Anerkennung der Schule durch das Land NRW. Bitte informieren Sie sich daher über das Vorliegen dieser staatlichen Anerkennung bei einer von Ihnen gegebenenfalls ins Auge gefassten privaten Ersatzschule.
Mülheim an der Ruhr, 25.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sprenger
Anmeldungen zu den vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs in Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2025/2026
Unterrichtsbeginn: 27.08.2025
Die Anmeldetermine für die Aufnahme in die Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Mülheim an der Ruhr werden wie folgt festgesetzt:
I. Vollzeitschulische Bildungsgänge
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen - bestehend aus dem unterschriebenen Aufnahmeantrag, Kopie vom letzten Zeugnis und/oder Kopie vom Abschlusszeugnis, ein Foto, einem Bewerbungsschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf – werden zu einem Anmeldegespräch zu den angegebenen Zeiten mitgebracht und von den zuständigen Beratungslehren gesichtet. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können diese zur Anmeldung abgegeben werden. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind den Internetseiten des Berufskollegs Stadtmitte (https://www.bkmh.de) und des Berufskollegs Lehnerstraße (https://www.berufskolleg-lehnerstrasse.de) zu entnehmen:
a) Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim an der Ruhr, Kluse 24 - 42, 45470 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0208/455-4610
Anmeldungen für folgende Bildungsgänge am Standort Kluse
Freitag, 07.02.2025 von 15.00 bis 17.30 Uhr
Montag, 10.02.2025 bis Freitag, 14.02.2025 von 15 bis 17 Uhr
Einjährige Berufsfachschule – Metalltechnik
- Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA 10)/ Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) möglich
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Einjährige Berufsfachschule – Elektrotechnik
- Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA10) /Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) möglich
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zweijährige Berufsfachschule für Elektrotechnik
- Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik
- Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zweijährige Berufsfachschule für Ingenieurtechnik
- Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Dreijährige Bildungsgänge für Technik, für Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- für Schüler mit Hochschulreife nur zwei Jahre - die einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife vermitteln
- Berufsabschlüsse: Staatlich geprüfte/r chemisch-technische/r Assistent/in
- Erwerb der Fachhochschulreife
Fachschule für Technik
- Fachrichtung: Chemietechnik
- Erwerb des Berufsabschlusses als Staatlich geprüfte/r Chemietechniker/in
- gegebenenfalls Fachhochschulreife
- Teilzeit
Anmeldungen für folgende Bildungsgänge am Standort Von-Bock-Straße (Von-Bock-Straße 87 - 89, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208/455-4600)
Freitag, 07.02.2025 von 15.00 bis 17.30 Uhr
Montag, 10.02.2025 bis Freitag, 14.02.2025 von 15.00 bis 17.00 Uhr
Einjährige Ausbildungsvorbereitung inklusive Praktikum
- Erwerb des Ersten Schulabschluss (früher HA 9)
- berufliche Orientierung
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Einjährige Berufsfachschule – Gesundheitswesen
- Erwerb des erweiterten Ersten Schulabschlusses (früher HA 10)
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Einjährige Berufsfachschule – Gesundheitswesen
- Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) möglich
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zweijährige Berufsfachschule - Sozialwesen
- Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) und
- Berufsabschluss Kinderpfleger/in (auch praxisintegriert möglich)
Zweijährige Berufsfachschule - Gesundheitswesen
- Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) und
- Berufsabschluss Sozialassistent/in
Zweijährige Berufsfachschule - Sozialwesen
- Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR/FOR Q) und
- Berufsabschluss Sozialassistent/in OGS (praxisintegriert)
Zweijährige Berufsfachschule – Gesundheit und Soziales
- für Schüler mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Erwerb der Fachhochschulreife, schulischer Teil (Fachabitur)
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Fachoberschule (Klasse 11 und 12) – Gesundheit und Soziales
- für Schüler mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Erwerb der Fachhochschulreife in zwei Jahren
- Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen für Berufserfahrene (12B)
- Erwerb der Fachhochschulreife in einem Jahr (Klasse 12B)
Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik
- Erwerb des Berufsabschlusses Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- gegebenenfalls Erwerb der Fachhochschulreife
Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik - Praxisintegrierte Ausbildung
- Erwerb des Berufsabschlusses Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- zwei Tage Unterricht, drei Tage Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Arbeitsvertrag
Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik - Praxisintegrierte Ausbildung
Schwerpunktklasse OGS (alle zwei Jahre)
- Erwerb des Berufsabschlusses Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- zwei Tage Unterricht, drei Tage Beschäftigung in einer Offenen Ganztagsgrundschule / Offenen Ganztagsschule mit Arbeitsvertrag
b) Berufskolleg Lehnerstraße der Stadt Mülheim an der Ruhr, Lehnerstraße 67, 45481 Mülheim an der Ruhr, Telefonnummer: 0208 / 455-4740
Vollzeitschulische Bildungsgänge
Die Anmeldung zu einem vollzeitschulischen Bildungsgang kann nach vorheriger Onlineanmeldung unter www.bk-lehnerstrasse.de in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 erfolgen. Geben Sie Ihre ausgedruckte unterschriebene Onlineanmeldung, eine Kopie des letzten Zeugnisses plus einen tabellarischen Lebenslauf im Briefumschlag kontaktlos in unseren Briefkasten oder senden Sie die Unterlagen per Post zu. Sie erhalten dann in der Anmeldewoche vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 einen Beratungstermin.
Informationsabend zum schulischen Angebot am Donnerstag, 30.01.2025 von 18 Uhr bis 20 Uhr
Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
Ausbildungsvorbereitung - Erwerb des Ersten Schulabschlusses (früher HA 9)
Vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Schulabschluss, der berufliche Kenntnisse und berufliche Orientierung im Rahmen schulischen Unterrichts und integrierter wöchentlicher Praktikumszeiten vermittelt und den Erwerb eines dem Ersten Schulabschluss (früher HA 9) gleichwertigen Abschluss ermöglicht (Ausbildungsvorbereitung). Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch des Bildungsgangs Berufsfachschule I.
Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
Berufsfachschule I - Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (früher HA 10)
Vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Erstem Schulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse und einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA 10) gleichwertigen Abschluss. Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch des Bildungsgangs Berufsfachschule II.
Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
Berufsfachschule II - Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ggf. mit Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (FOR/FOR Q)
Der vollzeitschulische Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Erweitertem Ersten Schulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss vermittelt berufliche Kenntnisse und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Das Abschlusszeugnis berechtigt zu einem Besuch der Höheren Berufsfachschule oder des Beruflichen Gymnasiums.
Zweijähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
Höhere Berufsfachschule - Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang (Höhere Berufsfachschule) für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in den Bildungsgang aufgenommen werden, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges ist ein Übertritt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) des Wirtschaftsgymnasiums möglich.
Dreijähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
Berufliches Gymnasium – Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife
Dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler erwerben bereits mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife, wenn die schulische Ausbildung durch eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung ergänzt wird. Alternativ erwerben sie die Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12 in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum. Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwerben alle Schülerinnen und Schüler nach erfolgreicher Abschlussprüfung die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
II. Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 die Berufsschule besuchen, werden durch die abgebenden Schulen erfasst und nach der jeweiligen Zuständigkeit auf die Berufskollegs verteilt.
Mülheim an der Ruhr, 25.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sprenger
Förmliches Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung
Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (Antragstellerin) hat im Jahr 2023 einen Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der ‚WGA Essen-Kettwig vor der Brücke‘ gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) gestellt. Für die Durchführung des förmlichen Verfahrens gelten gemäß § 106 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) die Vorschriften nach Teil V Abschnitt 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). § 73 Absatz 3 bis 5 VwVfG NRW ist entsprechend anzuwenden.
Die Antragstellerin beantragt, auf dem Grundstück
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Kettwig | 52 | 158 |
Rohwasser aus drei Tiefbrunnen bis zu einem jährlichen Volumen von insgesamt
1.300 m3 | stündlich |
31.200 m3 | täglich |
9.000.000 m3 | jährlich |
zu entnehmen. Das entnommene Grundwasser dient der Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie mit Trinkwasser.
Die Antragsunterlagen (Beschreibungen, Nachweise und Zeichnungen), aus denen sich Art und Umfang des beabsichtigten Vorhabens ergeben, liegen entsprechend § 73 Absatz 3 VwVfG NRW für die Dauer eines Monats in der Zeit
vom 04.12.2024 bis zum 10.01.2025
bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Technisches Rathaus, Raum 12.15; Montag - Freitag zwischen 08.00 - 14.30 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können ferner auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Adresse www.brd.nrw.de unter ‚Service‘ → ‚Offenlagen‘ eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann entsprechend § 73 Absatz 4 VwVfG NRW bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.06.01.03-13) Einwendungen erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können innerhalb der v. g. Frist Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.
Entsprechend § 73 Absatz 4 VwVfG NRW sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren.
Die Erhebung einer Einwendung setzt voraus, dass aus dieser zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich.
Gemäß § 3a Absatz 2 VwVfG NRW sind Einwendungen, die per E-Mail erhoben werden, nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig. Die Erhebung einer Einwendung durch „einfache“ E-Mail genügt nicht der erforderlichen Form und kann keine Berücksichtigung finden.
Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die oben genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn der Vertreter keine natürliche Person ist.
Die Einwendungen werden an die Antragstellerin weitergegeben. Auf Verlangen der jeweiligen Einwenderinnen und Einwender werden deren Namen und personenbezogene Daten unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wird in der Regel eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu der die Beteiligten gesondert eingeladen werden. Der Termin der mündlichen Verhandlung wird im Anschluss an die Einwendungsfrist festgelegt. Diese ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- bei Ausbleiben einer beteiligten Person in der mündlichen Verhandlung auch ohne sie verhandelt werden kann;
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von der mündlichen Verhandlung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf und in örtlichen Tageszeitungen benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind;
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Düsseldorf, 07. November 2024
Bezirksregierung Düsseldorf
- 54.06.01.03-13 -
Im Auftrag
gez. Jannik Arndt
Einstellungsbescheid
Der an Herrn Ivan Ialanskyi zuletzt wohnhaft gewesen in 45478 Mülheim an der Ruhr, Hundsbuschstraße 68, zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7609997124247) kann nicht zugestellt werden, da Herr Ialnanskyi unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Noack
Veröffentlichung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“
Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit Begründung mit Betrachtung der Umweltbelange beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhabengebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ gegenüber dem am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)“ verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).
Im Änderungsbereich ist nun eine sechs Kettenhäuser umfassende Baureihe und eine Baufläche für das Mehrgenerationenhaus vorgesehen. Die geänderte Planung führt auch zu einer Verschiebung privater Verkehrsflächen sowie Wegeführungen und zur Notwendigkeit einer geringfügigen Erweiterung des Vorhabengebietes.
Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 a Absatz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Die Eingriffsregelung findet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 4 BauGB keine Anwendung. Betroffene Umweltbelange werden jedoch in das Verfahren eingestellt.
Das Vorhabengebiet ist Teil des am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)“. Dieser soll im Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ mit dessen Inkrafttreten aufgehoben werden.
Geltungsbereich
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um eine südöstliche Teilfläche des am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)“. Der Änderungsbereich, bezeichnet als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I)“, liegt rd. 1 km nordöstlich der Mülheimer Innenstadt und ist über die Scheffel- und Eichendorffstraße erreichbar. Zur leichteren Lesbarkeit wird für den Änderungsbereich im Weiteren die verkürzte Bezeichnung „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I“ genutzt.
Der ursprüngliche städtebauliche Entwurf für das Vorhabengebiet aus dem Jahr 2017 wird mit diesem Verfahren im südöstlichen Bereich geändert. Hierdurch kommt es neben anderen Gebäudeformen bzw. Gebäudestellungen auch zu einer Verschiebung privater Verkehrs- und Wegeflächen, so dass eine geringfügige Erweiterung des Vorhabengebietes des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier – S 18 (v)“ nach Süden erforderlich ist. Der Änderungsbereich umfasst daher die Flurstücke 154, 155 (tlw.), 157 (tlw.), 158 sowie 159 (tlw.) in der Gemarkung Mülheim, Flur 19 und ist rd. 0,44 ha groß.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planänderung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ wird die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Wohnnutzung für unterschiedliche Zielgruppen verfolgt. Dieser Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Die Änderung umfasst:
- den Verzicht auf 7 Kettenhäuser innerhalb der östlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF9 zugunsten eines Wohnprojektes mit rd. 18 Wohneinheiten sowie Gemeinschaftsräumen
- die Änderung des Verlaufs der Eichendorffstraße zur Schaffung einer größeren zusammenhängenden Freiflächenanlage für das Wohnprojekt
- den Verzicht auf 1 Kettenhaus in der westlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF7 zur Unterbringung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GST4
- die Erweiterung des Vorhabengebietes nach Süden um rd. 183 m² zur Anlage einer weiteren, speziell dem Wohnprojekt zugeordneten oberirdischen Stellplatzanlage GST5
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit der Begründung werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit ihrer Begründung öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 (Betriebsferien) bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6133 (Frau Müller) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Für das Änderungsverfahren „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ wurden folgende gutachterliche Stellungnahmen zur Überprüfung möglicher Veränderungen gegenüber den ursprünglichen gutachterlichen Einschätzungen eingeholt:
Name | Büro | Datum |
Stellungnahme zu der Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ | Ingenieurbüro für Technische Akustik und Bauphysik ITAB GmbH, Dipl.-Ing. Christian Hammel und Dipl.-Ing. Architekt Markus Motz | 30.11.2023 |
Landschaftspflegerische Stellungnahme zu den Belangen von Natur und Umwelt | plan+ Landschafts- und Umweltplanung GmbH, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Lars Klotzbach | 12.04.2024 |
Ergänzende Stellungnahme zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 13.06.2016 | plan+ Landschafts- und Umweltplanung GmbH, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Lars Klotzbach | 12.04.2024 |
Gutachterliche Stellungnahme zum Zustand der Bäume im Umfeld des Bauvorhabens „Wohnquartier Dichterviertel S18“ | Sachverständigenbüro für Bäume Dr. Jürgen Kutscheidt | Januar 2024 |
Stellungnahme zur Niederschlagswasser-Beseitigung | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 28.02.2023 |
Diesen Stellungnahmen lagen folgende Gutachten aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)“ zugrunde:
Name | Büro | Datum |
Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | August 2016 |
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | Juli 2016, ergänzt 26.08.2016 |
Artenschutzprüfung (ASP, Stufe I) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | September 2015, ergänzt 25.08.2016 |
Gutachterliche Stellungnahme „Abschätzung der Beeinträchtigung von Bäumen durch Rückschnitte und der Anlage eines Gehweges im Rahmen des Bauvorhabens „Wohnquartier Dichtervierter" | Sachverständigenbüro für Bäume Dr. Jürgen Kutscheidt | April 2016 |
Geräuschimmissions-Untersuchung BNr. 6732-2 | Ingenieurbüro für Technische Akustik und Bauphysik ITAB GmbH, Dipl.-Ing. Christian Hammel und Dipl.-Ing. Architekt Markus Motz | 22.11.2016 |
Konzeptionelle Vorplanung zum Regenwassermanagement | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 03.02.2017 |
Bergschadentechnische Gefahrenanalyse - Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau | ibg Altberg bau GmbH | August 2017 |
Fachtechnische Stellungnahme zum Belang „Bergbauliche Einwirkungen“ | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 28.08.2017 |
Fachtechnische Stellungnahme zum Belang „Abstimmung Bergbau-Schreiben Amt 70.4 vom 31.08.2017“ | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 06.09.2017 |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, den 22.11.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen
Die im folgenden aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß §7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nach erfolgter Einziehung werden die Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen der tatsächlichen heutigen Nutzung ohne Einschränkungen weiter zur Verfügung stehen.
Hiermit wird gemäß §7 Absatz 4 Straßen- und Wegegesetz NRW die Absicht der Einziehung öffentlich bekannt gemacht. Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Tage der Bekanntmachung an gerechnet Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Hans- Böckler- Platz 5, geltend gemacht werden.
Die Einwendungen können auch durch E-Mail erhoben werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die elektronische Poststelle der Behörde zu übermitteln ist. Die E-Mail Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de. Die Einwendungen können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de-mail.de.
- Kesselbruchweg von der Einmündung Katzenbruch/ Ende der f.f. Straßenfluchtlinie vom 30.11.1956 in westlicher Richtung bis Rundweg/ Stadtgrenze Duisburg
- Mintarder Dorfstraße von Einmündung Stichstraße Mintarder Straße Reiterhof bei Hausnummer 260 in nördlicher Richtung bis Voßbeckstraße.
Mülheim an der Ruhr, den 14.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen