Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass der Bewerber zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich ablegt.
Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet am 10./11./12.02.2025
ab 14.00 Uhr im
Haus des Sportes
Erich-Kröhan-Saal
Südstraße 23
45470 Mülheim an der Ruhr
statt.
Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die
a) in Mülheim an der Ruhr wohnen
b) das 13. Lebensjahr vollendet haben
c) nicht entmündigt sind.
Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können bis zum 10.01.2025 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.310, während der Öffnungszeiten gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208/455-3185 vereinbart werden.
Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung werden unter anderem auch von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar oder per EC-Karte bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Blömeke