Die Ruhefristen der Grabstätten 0190-0363 auf dem Reihengräberfeld IV/09(R) des Hauptfriedhofs sind am 10.06.2024 abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 31.12.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.06.2025 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage