Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit Begründung mit Betrachtung der Umweltbelange beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhabengebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ gegenüber dem am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)“ verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).
Im Änderungsbereich ist nun eine sechs Kettenhäuser umfassende Baureihe und eine Baufläche für das Mehrgenerationenhaus vorgesehen. Die geänderte Planung führt auch zu einer Verschiebung privater Verkehrsflächen sowie Wegeführungen und zur Notwendigkeit einer geringfügigen Erweiterung des Vorhabengebietes.
Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 a Absatz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Die Eingriffsregelung findet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 4 BauGB keine Anwendung. Betroffene Umweltbelange werden jedoch in das Verfahren eingestellt.
Das Vorhabengebiet ist Teil des am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)“. Dieser soll im Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ mit dessen Inkrafttreten aufgehoben werden.
Geltungsbereich
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um eine südöstliche Teilfläche des am 29.12.2017 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)“. Der Änderungsbereich, bezeichnet als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I)“, liegt rd. 1 km nordöstlich der Mülheimer Innenstadt und ist über die Scheffel- und Eichendorffstraße erreichbar. Zur leichteren Lesbarkeit wird für den Änderungsbereich im Weiteren die verkürzte Bezeichnung „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)/I“ genutzt.
Der ursprüngliche städtebauliche Entwurf für das Vorhabengebiet aus dem Jahr 2017 wird mit diesem Verfahren im südöstlichen Bereich geändert. Hierdurch kommt es neben anderen Gebäudeformen bzw. Gebäudestellungen auch zu einer Verschiebung privater Verkehrs- und Wegeflächen, so dass eine geringfügige Erweiterung des Vorhabengebietes des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier – S 18 (v)“ nach Süden erforderlich ist. Der Änderungsbereich umfasst daher die Flurstücke 154, 155 (tlw.), 157 (tlw.), 158 sowie 159 (tlw.) in der Gemarkung Mülheim, Flur 19 und ist rd. 0,44 ha groß.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planänderung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ wird die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Wohnnutzung für unterschiedliche Zielgruppen verfolgt. Dieser Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Die Änderung umfasst:
- den Verzicht auf 7 Kettenhäuser innerhalb der östlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF9 zugunsten eines Wohnprojektes mit rd. 18 Wohneinheiten sowie Gemeinschaftsräumen
- die Änderung des Verlaufs der Eichendorffstraße zur Schaffung einer größeren zusammenhängenden Freiflächenanlage für das Wohnprojekt
- den Verzicht auf 1 Kettenhaus in der westlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF7 zur Unterbringung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GST4
- die Erweiterung des Vorhabengebietes nach Süden um rd. 183 m² zur Anlage einer weiteren, speziell dem Wohnprojekt zugeordneten oberirdischen Stellplatzanlage GST5
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit der Begründung werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I“ mit ihrer Begründung öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 (Betriebsferien) bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6133 (Frau Müller) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Für das Änderungsverfahren „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)“ wurden folgende gutachterliche Stellungnahmen zur Überprüfung möglicher Veränderungen gegenüber den ursprünglichen gutachterlichen Einschätzungen eingeholt:
Name | Büro | Datum |
Stellungnahme zu der Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ | Ingenieurbüro für Technische Akustik und Bauphysik ITAB GmbH, Dipl.-Ing. Christian Hammel und Dipl.-Ing. Architekt Markus Motz | 30.11.2023 |
Landschaftspflegerische Stellungnahme zu den Belangen von Natur und Umwelt | plan+ Landschafts- und Umweltplanung GmbH, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Lars Klotzbach | 12.04.2024 |
Ergänzende Stellungnahme zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 13.06.2016 | plan+ Landschafts- und Umweltplanung GmbH, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Lars Klotzbach | 12.04.2024 |
Gutachterliche Stellungnahme zum Zustand der Bäume im Umfeld des Bauvorhabens „Wohnquartier Dichterviertel S18“ | Sachverständigenbüro für Bäume Dr. Jürgen Kutscheidt | Januar 2024 |
Stellungnahme zur Niederschlagswasser-Beseitigung | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 28.02.2023 |
Diesen Stellungnahmen lagen folgende Gutachten aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel – S 18 (v)“ zugrunde:
Name | Büro | Datum |
Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | August 2016 |
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | Juli 2016, ergänzt 26.08.2016 |
Artenschutzprüfung (ASP, Stufe I) | SEELING + KAPPERT, Büro für Objekt- und Landschaftsplanung | September 2015, ergänzt 25.08.2016 |
Gutachterliche Stellungnahme „Abschätzung der Beeinträchtigung von Bäumen durch Rückschnitte und der Anlage eines Gehweges im Rahmen des Bauvorhabens „Wohnquartier Dichtervierter" | Sachverständigenbüro für Bäume Dr. Jürgen Kutscheidt | April 2016 |
Geräuschimmissions-Untersuchung BNr. 6732-2 | Ingenieurbüro für Technische Akustik und Bauphysik ITAB GmbH, Dipl.-Ing. Christian Hammel und Dipl.-Ing. Architekt Markus Motz | 22.11.2016 |
Konzeptionelle Vorplanung zum Regenwassermanagement | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 03.02.2017 |
Bergschadentechnische Gefahrenanalyse - Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau | ibg Altberg bau GmbH | August 2017 |
Fachtechnische Stellungnahme zum Belang „Bergbauliche Einwirkungen“ | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 28.08.2017 |
Fachtechnische Stellungnahme zum Belang „Abstimmung Bergbau-Schreiben Amt 70.4 vom 31.08.2017“ | AQUATECHNIK Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Dipl.-Geol. Thomas Maas | 06.09.2017 |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, den 22.11.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz