Unterrichtsbeginn: 27.08.2025
I. Anmeldeverfahren zur Klasse 5 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder im Sekretariat der gewünschten weiterführenden Schule an. Die Anmeldeformulare liegen dort bereit. Von den Erziehungsberechtigten sind ein Anmeldeschein (Schulbesuchsbestätigung), der jedem Viertklässler von der Grundschule ausgehändigt wird, und das Halbjahreszeugnis der Klasse vier vorzulegen.
Anmeldungen zu den Gesamtschulen
Erfahrungsgemäß wird die Zahl der Anmeldungen zu den Gesamtschulen die Aufnahmekapazität auch im Schuljahr 2025/2026 übersteigen (Anmeldeüberhang). Für alle Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr wurden daher die u.a. vorgezogenen Anmeldetermine festgelegt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach dem Ende dieser Anmeldefrist über die Aufnahme und informiert die Eltern, so dass die Erziehungsberechtigten abgewiesener Schülerinnen und Schüler ihr Kind danach bei einer anderen weiterführenden Schule anmelden können und die gleichen Aufnahmechancen haben wie alle anderen. Für die Klasse 5 der Gesamtschulen werden die Anmeldungen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:
Montag, 10.02.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Dienstag, 11.02.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15. bis 18 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
Zur Auswahl stehen folgende Schulen:
Städtische Gesamtschule Saarn
Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Anmeldungen zu den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
An der Hauptschule, den Realschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zur Klasse 5 ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:
Mittwoch, 05.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Donnerstag, 06.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr und
Freitag, 07.03.2025 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
a) Hauptschulen
Folgende Hauptschule steht in Mülheim an der Ruhr zur Wahl:
Schule am Hexbachtal –Städtische Gemeinschaftshauptschule-
b) Realschulen
An folgenden Realschulen kann die Anmeldung erfolgen:
Städtische Realschule Broich
Städtische Realschule an der Mellinghofer Straße
Städtische Realschule Stadtmitte
c) Gymnasien
Folgende Gymnasien nehmen Anmeldungen entgegen:
Städtisches Gymnasium Broich
Städtisches Gymnasium Heißen
Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr-
Luisenschule - Städtisches Gymnasium an den Buchen –
Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr –
II. Anmeldeverfahren zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bei der Anmeldung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist eine Schulbesuchsbestätigung, die den Schülern und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten von der derzeit besuchten Schule ausgehändigt wird, sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses des Schuljahres 2024/2025 an der gewünschten weiterführenden Schule vorzulegen.
Anmeldungen zu den Gesamtschulen und Gymnasien
An den Gesamtschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu den gleichen Terminen entgegengenommen, wie die zur Klasse 5. Die Anmeldungen nehmen folgende Schulen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache entgegen:
Städtisches Gymnasium Broich
Städtisches Gymnasium Heißen
Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr –
Luisenschule - Städtisches Gymnasium an den Buchen –
Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Städtische Gesamtschule Saarn
Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr -
Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg Lehnerstraße
Am Berufskolleg Lehnerstraße der Stadt Mülheim an der Ruhr werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („Wirtschaftsgymnasium“) nur nach vorheriger Onlineanmeldung und Buchung einer Anmeldezeit über die Homepage www.bk-lehnerstrasse.de abweichend von den Gesamtschulen und Gymnasien in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 entgegengenommen.
III. Auskünfte
Weitere Informationen über das Angebot der einzelnen Schulen sowie die entsprechende Telefonnummern der Schulen sind der „Informationsbroschüre zum Übergang in die Klasse 5 – Schuljahr 2025/2026“ zu entnehmen, die über die jeweiligen Grundschulen an die Eltern der Viertklässler verteilt wurde. Die Broschüre ist ebenfalls als PDF-Datei über die Städtische Homepage www.muelheim-ruhr.de erhältlich. Für Nachfragen stehen Ihnen nach Terminvereinbarung die Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Astrid Wiegand, Telefonnummer: 0208/455-4575, FAX-Nummer: 0208/455-584575, E-Mail: astrid.wiegand@muelheim-ruhr.de, zur Verfügung.
Hinweis: Die obigen Informationen beziehen sich auf die Anmeldung an einer der benannten Schulen in städtischer Trägerschaft. Grundsätzlich kann die Schulpflicht auch an einer privaten Ersatzschule erfüllt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die staatliche Anerkennung der Schule durch das Land NRW. Bitte informieren Sie sich daher über das Vorliegen dieser staatlichen Anerkennung bei einer von Ihnen gegebenenfalls ins Auge gefassten privaten Ersatzschule.
Mülheim an der Ruhr, 25.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sprenger