Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen die -------- ------------- ---- ------- ------------- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-51.53 Nr 35/25 am erlassene Ordnungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 26.02.2026 wird…