Der an ---- ------ ---------- ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.10.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach…