Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW160 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV959 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV957 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV951 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV949 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- ---------------------------------- ---- ------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV944 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ---------------- ----- --------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV945 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt…

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------ ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 05.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,…

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,…

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an --------- -------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.08.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,…