Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der
Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der
Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe)
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt
Arzt/Ärztin 29,50 €
Gesundheitsingenieur*in 24,50 €
Hygienekontrolleur*in 21,50 €
Fachkraft Gesundheitsaufsicht 19,00 €
Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht 18,50 €
Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in 16,50 €
Mülheim an der Ruhr, 27.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Pisani