Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 

Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der 

Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der

Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe) 

der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt 

Arzt/Ärztin                                                        29,50 €                          

Gesundheitsingenieur*in                                 24,50 €  

Hygienekontrolleur*in                                      21,50 €  

Fachkraft Gesundheitsaufsicht                         19,00 €                    

Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht               18,50 €

Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in      16,50 €         

Mülheim an der Ruhr, 27.05.2026

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Dr. Pisani     

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Mittwoch 27.05.2026 - 12:00
Amtsblatt