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Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ------------------ ---------- ------------------------ --- -------------- --- ------------------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XX8008 am 01.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006470270/107 am 07.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 07.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------- ------ --------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005331312/44 am 13.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 13.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

Der an Herrn ------- ------- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 03.06.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 111331/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gülbeyaz

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000307836, für die steuerpflichtige Person ------- ---------------- ------- ------- -------- -- ------------- --- ---- ------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.,

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000485603, für die steuerpflichtige ----- ---- ----------- ---- ------- -------- ------------------ --- ----- -------------- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000588136, für die steuerpflichtige Person ----- -------- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000406962, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -------- -- --- ---------- --- ---- ---- ----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000321401, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden."

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322172, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000432273, für die steuerpflichtige ----- -------- ---- ------- -------- --------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1496550344169, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ------- ------- -------- -- ---------- ---- ---- ---------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn ----------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FA99 am 08.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV993 am 08.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides für Leistungen nach dem SGB II

Der an die Bedarfsgemeinschaft Yankov, am 09.06.2026 ergangene und zuzustellende Versagungs - und Ablehnungsbescheid auf Leistungen nach dem SGB II ( Az. 57-26/100674/34) konnte nicht zugestellt werden, da die bisherige Wohnung auf der Leineweberstraße 78, 45468 Mülheim an der Ruhr, am 21.05.2026 amtlich durch die Gerichtsvollzieherin geräumt worden ist. Der jetzige Aufenthalt der Bedarfsgemeinschaft wurde durch diese nicht bekannt gegeben, daher ist er unbekannt. Es besteht keine postalische Erreichbarkeit.

Der Versagungs- und Einstellungsbescheid gem. §§ 7, 36 Abs. 1, Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Zimmer 3.9,  Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Muscheika, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Muscheika

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ----- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der ------- ---------- --- ----------- --------- ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend – Unterhaltsvorschusskasse auf der Ruhrstraße 1 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 10.06.2026 
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı

 

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der an ----- --- --------- ------- ----- ------ --------- ------------ -------------- --- ------------ ----- ----------- --- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 09.06.2026 (Aktenzeichen 57-26/106709/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr eingestellt.

Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der an ----- ------ ------ ------- ----- ------ --------- ------------ -------------- --- ----- ------ ----------- --- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 21.05.2026 (Aktenzeichen 57-26/130535/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Amt für Gesundheit und Hygiene/Amt 53-3, Café Light Mülheim an der Ruhr eingestellt.

Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006510977/36 am 30.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- ------- ---------------------------- -------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001178724/36 am 14.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige

Die an ------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 11.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- -- -- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006469606/30 am 30.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
El Attllati

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000593355, für die steuerpflichtige ----- ------------ -------------- ----- ------- -------- --------- -- ------------ --- ----- ------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000595221, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -------- -- ---- -------- --- --- ---- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an Ali Tümer, geb. am 20.08.1977, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 12.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439576, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- --- ------ -------- ------- -------- -- ---------------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000571206, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439584, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- --- ------ -------- ------- -------- -- ---------------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000563564, für die steuerpflichtige Person ---- ------ --------- ------- -------- -- --------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000607371, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an ----- ----------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 28.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.06.2026
Der Oberbürgermeister.
Im Auftrag
Simmo

Bekanntmachung Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Aufgrund des § 16 Abs. 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2026 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:

Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr

Bei Rückgabe von Grabstätten sind Nutzungsberechtigte und Verantwortliche satzungsgemäß verpflichtet, die Grabstätte zum Ablauf des Nutzungsrechtes abzuräumen, dem umliegenden Geländeniveau anzupassen und mit Rasen einzusäen. Nach dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung bei den ablaufenden Grabstätten gem. § 21 Abs. 4 der Friedhofssatzung berechtigt, über Grabmale und bauliche Anlagen entschädigungslos zu verfügen. Sofern Grabstätten stadtseits abgeräumt werden, haben die Nutzungsberechtigten oder Verantwortlichen dieser Grabstätte die Kosten dafür zu tragen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können im Voraus nicht angegeben werden.

Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2026
Der Oberbürgermeister                                               
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofwesen
Im Auftrag
Schwatlo

 

Ablaufende Gräber 2026
Speldorf

 

Teil                 Feld                Grabnummer

01                0130

01                0144

01                0297,0298

02                0313

03kl.U.          0141a-d

03kl.U.          0154a-d

03kl.U.          0168a-d

04                0020,0021

04                0346,0347

08                0431,0432

09                0014,0015

09                0104,0105

10                0050

11                0073,0074

11                0328,0329     

12                0230

15                0003,0004

15                0055,0056

15                0071,0072

16                0202

16                0227,0228

17                0041

20                0052,0053

20                0264,0265

20                0479,0480

22                0108

22                0115,0116

22                0123,0124

22                0143,0144

22                0174

22                0190

B                 1089

B                 1143,1146

B                 1390,1392

C                 0651,0654

C                 0864

C                 1068

D                 0043-0052

D                 0106,0109

D                 0301-0305

D                 0349

D                 0364-0368

E                 0138-0140

E                 0217-0220

G                 0049,0051

G                 0073-0076

G                 0261,0262

G                 0297,0298

G                 0341,0342

H                 0096,0098

H                 0135

J                  0124,0125

K                 0069,0071

K                 0117-0119

kl.U.             0225a-d

L                 0107

L                 0114

Teil                 Feld                Grabnummer

L                 0305,0306

N                 0003

N                 0173,0174

N                 0242

N                 0265,0266

N                 0274

O                 0027,0028

U                 0045

V                 0081,0082

W                0062,0063

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Altstadt

 

                        Teil                 Feld                Grabnummer

08                0039a-d

08                0040a-d

08                0071a-d

 

Ablaufende Gräber 2026
Hauptfriedhof

 

Teil                 Feld                Grabnummer

I                  01                0119

I                  04                0045

I                  09                0686-0688

I                  11                0167,0168

I                  13                0157,0158

I                  14                0063-0066

I                  14                0269-0272

I                  14                0327-0330

I                  15                0049,0050

I                  16                0415,0416

I                  18                0069,0070

I                  kl.U.             0020a-d

I                  kl.U.             0079a-d

I                  kl.U.             0108a-d

I                  Wald            0012a-d

I                  Wald            0122a-d

II                 02                0014a-d

II                 02                0106a-d

II                 03                0006

II                 03                0008

II                 04                0071,0072

II                 05                0139,0140

II                 05                0203,0204              

II                 07                0038,0039

II                 07                0079

II                 07                0196,0197

II                 07                0377-0380

 

Teil                 Feld                Grabnummer

II                 08                0276

II                 08                0287,0288

II                 08                0312,0313

II                 08                0332

II                 08                0634,0635

II                 08                0648,0649

II                 08                0735,0736

II                 08                0866,0867

II                 08                1157,1158

II                 09                0082,0083

II                 09                0195

II                 09                0318,0319

II                 09                0424,0425

II                 09                0439-0441

II                 09                0694,0695

II                 09                0773,0774

II                 09                0901,0902

II                 09                1087

II                 10                0231

II                 10                0719,0720

II                 11                0226

II                 12                0027,0028

II                 12                0060,0061

II                 12                0071

II                 13                0075

II                 13                0086

II                 13                0127,0128

II                 13                0181,0182

II                 13                0191,0192

II                 A                 0061,0062

II                 B                 0037-0040

II                 D                 0093-0096

II                 D                 0131-0134

II                 E                 0040

II                 E                 0149,0150

II                 F                 0024,0025

II                 G                 0085

II                 L                 0129,0130

II                 P                 0065,0066

II                 T                 0058,0059

II                 T                 0072,0073

III                01                0138,0139

III                01                0253,0254

III                01                0341

III                01                0342

III                01                0378,0379

III                01                0408,0409

III                01                0442                               

III                01                0451

III                01                0453,0454

III                02                0015,0016

III                02                0109,0110

III                02               0133,0134

III                02                0165,0166

III                02                0206,0207

III                03                0033,0034

III                05                0081-0083

III                06                0028

III                06                0066,0067

Teil                 Feld                Grabnummer

III                06                0070,0071

III                06                0433,0434

III                06                0512,0513

III                06                0734

III                07                0069,0070

III                07                0311,0312

III                07                0348

III                07                0401

III                07                0402,0403

III                07                0539

III                08                0148,0149

III                08                0178-0180

III                10                0189,0190

III                10                0460

III                10                0592-0594

III                10                0623,0624

III                12                0291,0292

III                12                0607

III                12                0699,0700

III                16                0037,0038

III                C                 0027,0028

III                C                 0169-0173

IV                01                0121-0123

IV                01                0273,0274

IV                02                0012,0013

IV                03                0041,0042

IV                03                0055,0056

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Styrum

 

Teil                 Feld                Grabnummer

02                0042,0043

02                0201,0202

03                0124,0125

03                0158,0159

03                0186,0187

04                0138

05                0003,0004

10                0199

18                0141,0142

20                0007

B                 0067

B                 0215

B                 0342-0345

C                 0023

D                 0179,0180

D                 0307,0308

E                 0024,0025

E                 0306,0307

G                 0096,0097

H                 0098,0099

J                  0031,0032

Teil                 Feld                Grabnummer

J                  0058,0059

J                  0100,0101

II                 11                0107,0108

II                 11                0130,0131

II                 16                0065a-d

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Dümpten 1

 

                        Teil                 Feld                Grabnummer

01                0099,0100

02                0049,0051

02                0060,0062

02                0123,0124

03                0230

03                0235,0236

04                0093-0096

04                0120,0121

04                0235

05                0041,0042

06                0041,0042

06                0131,0132

06                0268,0269

08                0081,0082

08                0349

11                0231

12                0026,0027

12                0029

14                0117,0118

15                0173    

15                0342,0343

15                0371,0372

18                0012-0014

18                0127,0128

18                0129,0130

19                0088,0089

19                0284,0285

20                0025,0026

20                0137,0138

20                0226,0227

21                0018,0019

21                0089,0090

21                0151

25                0026a-d

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Dümpten 2

 

                        Teil                 Feld                Grabnummer

02                0017

02                0045,0046

02                0134

05                0101a-d

05                0102a-d

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Heissen

 

Teil                 Feld                Grabnummer

01                0041,0042

02                0051

02                0373,0374

07                0123,0124

08                0005,0006

08                0081

10                0025

19                0594,0595

20                0205,0206

22                0124,0125

22                0246,0247

22                0414,0415

23                0143,0144

23                0145

34                0034a-d

A                 0043,0044

A                 0429-0431

A                 0453-0455

A                 1009,1010

A                 1024

B                 0249

B                 1348,1349

C                 0048,0049

C                 0114,0115

E                 0373,0374

F                 0275,0276

G                 0240,0241

H                 0010,0011

H                 0018,0019

H                 0324,0325

 

Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Broich

 

                        Teil                 Feld                Grabnummer

01                0083,0084

01                0095,0096

02                0092,0093

02                0263,0264

03                0079,0080

08                0130,0131

A.T.             0059,0060

A.T.             0107-0202

A.T.             0272,0273

A.T.             0349,0350

A.T.             0626

A.T.             0657,0658

A.T.             0705,0706

B                 0089,0090

B                 0125,0126

C                 0037-0040

D                 0038,0040

D                 0332,0333

E                 0039-0041

F-Stelen        0018A

F-Wald          0037a,b

G                 0008,0009

H                 0083,0084

H                 0295,0296

H                 0339,0340

J                  0139,0140

K                 0034,0036

K                 0098,0100

K                 0253,0254

L                 0044,0045

N                 0145,0146

O                 0098,0099

S                 0052,0053

Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 

Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der 

Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der

Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe) 

der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt 

Arzt/Ärztin                                                        29,50 €                          

Gesundheitsingenieur*in                                 24,50 €  

Hygienekontrolleur*in                                      21,50 €  

Fachkraft Gesundheitsaufsicht                         19,00 €                    

Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht               18,50 €

Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in      16,50 €         

Mülheim an der Ruhr, 27.05.2026

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Dr. Pisani     

Bekanntmachung der 10. Berichtigung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Bochum

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des folgenden Bebauungsplans angepasst:

Bebauungsplan Nr. 1038 Industriestraße / Frenkingstraße der Stadt Bochum

Der Rat der Stadt Bochum hat den Bebauungsplan in seiner Sitzung am 09.10.2025 als Satzung beschlossen. Er ist mit der Bekanntmachung am 27.10.2025 in Kraft getreten. Der GFNP wird für den Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von der Darstellung Sonderbaufläche, Sondergebiet großflächiger Einzelhandel in die Darstellung Gewerbliche Baufläche berichtigt. 

Lage der Berichtigung 10 BO

 

Berichtigungen stellen einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Die Durchführung der Berichtigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Berichtigung wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.

Die Berichtigung und der berichtigte Gemeinsame Flächennutzungsplan können nach Wirksamkeit auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 https://staedteregion.ruhr/gfnp/planwerk eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Die Berichtigung wird zudem in der Stadt Bochum während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

 

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in den Städten Gelsenkirchen und Bochum.

Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 26.05. bis 07.10.2025 die Änderung 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

52GE-BO_Lage

 

Der Änderungsbereich 52 GE/BO erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum – Stadtteil Wattenscheid – und Gelsenkirchen – Stadtteil Ückendorf – und umfasst ca. 16,5 ha. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Watermanns Weg im Süden und den Wattenscheider Bach im Norden. Im Osten verläuft der Änderungsbereich auf der Trasse des Radschnellwegs Ruhr 1 (RS 1) bis zur Parkstraße, im Westen verläuft er auf der Trasse des RS 1 auf einer Länge von ca. 75 m über die Ückendorfer Straße hinweg.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen, urbanen Stadtquartiers im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid. Durch die städtebauliche Entwicklung sollen u.a. attraktive Wohnbaupotenziale erschlossen und Ansiedlungsflächen für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden, die durch ihre Lage am RS 1 eine einzigartige Adresse erhalten. Die Siedlungsentwicklung soll unter Berücksichtigung einer integrierten Freiraumentwicklung erfolgen. Der RS 1, der im Norden des Änderungsbereichs verläuft, soll die Funktion eines Grünkorridors mit quartiersnahen Frei- und Retentionsflächen übernehmen.

Die oberste Landesbehörde hat die o.g. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) gem. § 203 (4) BauGB in der derzeit geltenden Fassung mit Datum vom 15. April 2026 unter dem Az. 52.12.04.000001.52 GE/BO genehmigt.

Alle Planunterlagen können nach Wirksamkeit der Änderung auf der Internetseite der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/planwerk eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Über den Inhalt der Änderung wird auf Verlangen bei den einzelnen Städten der Planungsgemeinschaft Auskunft erteilt.

Die Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.

 

Hinweise:

I.    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

      Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Gemeinsamen Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

II.   Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Oberbürgermeister haben die Ratsbeschlüsse zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorher beanstandet oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026

Bekanntmachungsanordnung


Die ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. 

Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.V. m. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchführt
     
  2. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

    oder

  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
     

Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
D. Lüngen


Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 vom 21.05.2026

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 21.05.2026 im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2026 folgende besondere Ladenöffnungszeiten verordnet:

 

§ 1

TagAntragsteller                                       Anlass
     

30.08.2026

 

Werbegemeinschaft Saarn e.V. 13. Saarner Oldtimer- Cup 
     

Der prognostizierte Wirkungsbereich (= Bereich der geöffneten privilegierten Verkaufsstellen) wird wie folgt festgelegt: Düsseldorfer Str. 1 – 144, Straßburger Allee 43 – 75, Langenfeldstr. 1 – 10, Lehnerstr. 4a – 14, Quellenstr. 1 – 3, Kölner Str. 8 – 59.

Die Öffnungszeiten an diesem Tag sind von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.

Mülheim an der Ruhr, den 21.05.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

 

                                                                                     

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Die zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft haben zwischen dem 02.09. und dem 18.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bochum am 07.05.2026 beschlossen:

1.  die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,

2.  auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum GFNP durchzuführen.

 

Lage 67 BO

 

Der ca. 2,9 ha große GFNP-Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid, Bereich Westenfeld, südlich des Bahnhofs Wattenscheid und wird nahezu vollständig ackerbaulich genutzt. Westlich wird der Änderungsbereich durch einen baum- und strauchbestandenen Geländeversprung begrenzt, östlich durch die bestehende Bebauung entlang der Ridderstraße. Südlich grenzt der Änderungsbereich an den alleegesäumten Wilhelm-Leithe-Weg. Nordöstlich wird der Änderungsbereich durch ein kleines Wäldchen begrenzt, während er nordwestlich unmittelbar an eine weitere acker­baulich genutzte Fläche angrenzt.

Ziel ist es, im Bereich des Bahnhofs Wattenscheid ein Quartier zu schaffen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit in integrierter Lage vereint. Im Sinne dieser funktionalen Mischung ist hier gem. Rahmenplanung eine Wohnnutzung vorgesehen, die mit der 67. GFNP-Änderung ermöglicht werden soll.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.

Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:

  • Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
  • Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) zum Bebauungsplan Nr. 1008 – Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum –, Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG, Überprüfung des Vorkommens planungsrelevanter Tierarten, Konfliktanalyse, Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum Schutz planungsrelevanter Tierarten, Uwedo - Umweltplanung Dortmund, Dortmund, 01.04.2026

Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, 

Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, 

donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie

freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

 

Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr während der Dienststunden ermöglicht wird.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:

https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 68 E Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.

Lage 68 E

 

Der 9,6 ha große Änderungsbereich liegt im Süden des Essener Stadtgebietes, im Stadtbezirk IX, Stadtteil Bredeney. Er wird durch die Bundesautobahn BAB 52 im Norden, das öffentliche Waldgebiet Beckmannsbusch im Süden, die Straße Beckmannsbusch im Osten und eine Brachfläche sowie unterschiedliche gewerbliche Nutzungen im Westen begrenzt. Die Fläche umfasst maßgeblich das Gelände der ehemaligen Polizeischule, das seit 2020 brach liegt.

Geplant ist die Entwicklung eines neuen zentralen Stadtquartiers in Essen-Bredeney und die Integration des bislang insulär genutzten Standorts in das Stadtgefüge. Entstehen soll ein urbanes, klimaresilientes und nachhaltiges Quartier mit einer großen Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Gewerbe und kulturellen, sozialen und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, 

Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, 

donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie

freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

 

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:

https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Lage 69 BO

 

Der ca. 7,3 ha große GFNP-Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Bochum-Nord in den Stadtteilen Hiltrop und Gerthe. Er erstreckt sich bogenförmig über eine Länge von knapp einem Kilometer von der Stadtgrenze zu Herne im Norden bis zur Frauenlobstraße im Süden.

Der nördliche Teil zwischen der Stadtgrenze zu Herne und der Sportanlage Am Hillerberg wird landwirtschaftlich genutzt, überwiegend ackerbaulich, nur östlich der Sportanlage als Weide. Südlich der Sportanlage setzt sich der Änderungsbereich als schmaler Streifen fort, der parkartig mit Bäumen bestanden ist. Die Wildnis für Kinder der ökologischen Station ist in diesen Bereich eingebettet. Weiter südlich grenzt straßenbegleitende Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern an, an die sich wiederum der ehemalige Kirmesplatz am Castroper Hellweg anschließt, der derzeit als Parkplatz genutzt wird.

Ziel der GFNP-Änderung ist es, im Norden und Süden des Änderungsbereiches die Errichtung von Wohngebäuden vorzubereiten. Darüber hinaus soll die derzeit im GFNP dargestellte Fläche für örtliche Hauptverkehrszüge nach Aufgabe der Pläne zum Bau der Westumgehung „Gerthe-West“ zurückgenommen werden. Stattdessen soll eine Darstellung als Grünfläche erfolgen.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahrenl eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, 

Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, 

donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie

freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

 

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:

https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

 

Bekanntmachung Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Bekanntmachung

Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen

Die Verantwortlichen für die Grabstätten

(siehe Anlage)

werden hiermit aufgefordert, gem. § 27 (7) der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, die auf den Grabstätten stehenden Grabmale unverzüglich, spätestens aber bis zum 22.07.2026 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Die genauen Beanstandungen können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten (z. B. Steinmetz) versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal auf Kosten des Verantwortlichen durch Umlegen auf die Grabstätte sichern oder das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen oder Teile davon entfernen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände bzw. Bauteile aufzubewahren.

Der/die Verantwortliche ist für Schäden haftbar, die durch nicht ordnungsgemäße Grabmale verursacht werden.

Der Oberbürgermeister
Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schimanski

 

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Dümpten 1                                            03                          0099

                                                            03                          0233,0234

     „                                                       06                          0008,0009

                                                            17                           0045,0046                                          

                                                          

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Dümpten 2                                            17(R)                     0133                                         

 

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Broich                                                     D                          0060,0061

                                                              L                           0108,0110

                                                              M                          0041,0043

                                                                                      

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Speldorf                                               E(U.R.)                   0460

                                                            01                         0202

                                                            11                         0251,0252

                                                            20                         0070,0071

                                                            21                         0052,0053

                                                            D                          0394-0398

                                                            D                          0454, 0457

                                                            E                           0622

                                                            N                          0204,0205

 

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Heissen                                                     10                         0017,0018                       

                                                                 23                         0026                            

                                                                 B                          0450-0452                       

                                                                 H                          0129

                                                                  H                          0215

 

Lose Gedenkzeichen 2026

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Styrum                                                 01                         0202

                                                           11                         0251,0252

                                                           20                         0423,0424

                                                           21                         0052,0053

                                                           D                          0394-0398

                                                           D                          0454,

                                                           11                         0251,0252

                                                           11                         0251,0252

 

Lose Gedenkzeichen 2026

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Hauptfriedhof            II                          A                           0140,0141

                                 II                          B                           0113-0116

                                 II                          08                         0447-0449

                                 II                          B                           0185-0188

                                 III                         04                         0039,0040

     „                           III                         09                         0123,0124

                                III                         10                         0780

                                IV                         04(R)                     0025

                                III                         06                         0211,0212

     „                           III                         09                         0123,0124

     „                           III                         10                         0780

     „                           IV                         07                         0045,0046

     „                           IV                         07                         0340

                                                 

Lose Gedenkzeichen 2026

 

Friedhof                       Teil                             Feld                            Grabstellen-Nr.

Altstadt                                                C                           0055-0058

                                                           C                           0148   

                                                           O                          0131-0136

                                                           08                         0109a-d

                                                           C                           0014a-d

                                                           K                           0029-0034