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| Amtsblatt 2026_14.pdf | 2.15 MB |
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ------------------ ---------- ------------------------ --- -------------- --- ------------------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XX8008 am 01.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006470270/107 am 07.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 07.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------- ------ --------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005331312/44 am 13.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 13.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herrn ------- ------- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 03.06.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 111331/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 03.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gülbeyaz
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000307836, für die steuerpflichtige Person ------- ---------------- ------- ------- -------- -- ------------- --- ---- ------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.,
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000485603, für die steuerpflichtige ----- ---- ----------- ---- ------- -------- ------------------ --- ----- -------------- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000588136, für die steuerpflichtige Person ----- -------- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000406962, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -------- -- --- ---------- --- ---- ---- ----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000321401, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden."
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322172, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000432273, für die steuerpflichtige ----- -------- ---- ------- -------- --------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1496550344169, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ------- ------- -------- -- ---------- ---- ---- ---------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn ----------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FA99 am 08.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV993 am 08.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides für Leistungen nach dem SGB II
Der an die Bedarfsgemeinschaft Yankov, am 09.06.2026 ergangene und zuzustellende Versagungs - und Ablehnungsbescheid auf Leistungen nach dem SGB II ( Az. 57-26/100674/34) konnte nicht zugestellt werden, da die bisherige Wohnung auf der Leineweberstraße 78, 45468 Mülheim an der Ruhr, am 21.05.2026 amtlich durch die Gerichtsvollzieherin geräumt worden ist. Der jetzige Aufenthalt der Bedarfsgemeinschaft wurde durch diese nicht bekannt gegeben, daher ist er unbekannt. Es besteht keine postalische Erreichbarkeit.
Der Versagungs- und Einstellungsbescheid gem. §§ 7, 36 Abs. 1, Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Zimmer 3.9, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Muscheika, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Muscheika
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Die an ----- ----- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der ------- ---------- --- ----------- --------- ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend – Unterhaltsvorschusskasse auf der Ruhrstraße 1 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides
Der an ----- --- --------- ------- ----- ------ --------- ------------ -------------- --- ------------ ----- ----------- --- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 09.06.2026 (Aktenzeichen 57-26/106709/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr eingestellt.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides
Der an ----- ------ ------ ------- ----- ------ --------- ------------ -------------- --- ----- ------ ----------- --- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 21.05.2026 (Aktenzeichen 57-26/130535/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Amt für Gesundheit und Hygiene/Amt 53-3, Café Light Mülheim an der Ruhr eingestellt.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006510977/36 am 30.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 30.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- ------- ---------------------------- -------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001178724/36 am 14.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 14.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige
Die an ------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 11.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------- -- -- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006469606/30 am 30.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 30.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
El Attllati
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000593355, für die steuerpflichtige ----- ------------ -------------- ----- ------- -------- --------- -- ------------ --- ----- ------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000595221, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -------- -- ---- -------- --- --- ---- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an Ali Tümer, geb. am 20.08.1977, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 12.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439576, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- --- ------ -------- ------- -------- -- ---------------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000571206, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 10.04.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439584, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- --- ------ -------- ------- -------- -- ---------------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000563564, für die steuerpflichtige Person ---- ------ --------- ------- -------- -- --------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 15.06.2026 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, Aktenzeichen 24-5.2/1900000607371, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an ----- ----------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 28.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 15.06.2026
Der Oberbürgermeister.
Im Auftrag
Simmo
Bekanntmachung Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten
Aufgrund des § 16 Abs. 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2026 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr
Bei Rückgabe von Grabstätten sind Nutzungsberechtigte und Verantwortliche satzungsgemäß verpflichtet, die Grabstätte zum Ablauf des Nutzungsrechtes abzuräumen, dem umliegenden Geländeniveau anzupassen und mit Rasen einzusäen. Nach dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung bei den ablaufenden Grabstätten gem. § 21 Abs. 4 der Friedhofssatzung berechtigt, über Grabmale und bauliche Anlagen entschädigungslos zu verfügen. Sofern Grabstätten stadtseits abgeräumt werden, haben die Nutzungsberechtigten oder Verantwortlichen dieser Grabstätte die Kosten dafür zu tragen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können im Voraus nicht angegeben werden.
Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofwesen
Im Auftrag
Schwatlo
Ablaufende Gräber 2026
Speldorf
Teil Feld Grabnummer
01 0130
01 0144
01 0297,0298
02 0313
03kl.U. 0141a-d
03kl.U. 0154a-d
03kl.U. 0168a-d
04 0020,0021
04 0346,0347
08 0431,0432
09 0014,0015
09 0104,0105
10 0050
11 0073,0074
11 0328,0329
12 0230
15 0003,0004
15 0055,0056
15 0071,0072
16 0202
16 0227,0228
17 0041
20 0052,0053
20 0264,0265
20 0479,0480
22 0108
22 0115,0116
22 0123,0124
22 0143,0144
22 0174
22 0190
B 1089
B 1143,1146
B 1390,1392
C 0651,0654
C 0864
C 1068
D 0043-0052
D 0106,0109
D 0301-0305
D 0349
D 0364-0368
E 0138-0140
E 0217-0220
G 0049,0051
G 0073-0076
G 0261,0262
G 0297,0298
G 0341,0342
H 0096,0098
H 0135
J 0124,0125
K 0069,0071
K 0117-0119
kl.U. 0225a-d
L 0107
L 0114
Teil Feld Grabnummer
L 0305,0306
N 0003
N 0173,0174
N 0242
N 0265,0266
N 0274
O 0027,0028
U 0045
V 0081,0082
W 0062,0063
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Altstadt
Teil Feld Grabnummer
08 0039a-d
08 0040a-d
08 0071a-d
Ablaufende Gräber 2026
Hauptfriedhof
Teil Feld Grabnummer
I 01 0119
I 04 0045
I 09 0686-0688
I 11 0167,0168
I 13 0157,0158
I 14 0063-0066
I 14 0269-0272
I 14 0327-0330
I 15 0049,0050
I 16 0415,0416
I 18 0069,0070
I kl.U. 0020a-d
I kl.U. 0079a-d
I kl.U. 0108a-d
I Wald 0012a-d
I Wald 0122a-d
II 02 0014a-d
II 02 0106a-d
II 03 0006
II 03 0008
II 04 0071,0072
II 05 0139,0140
II 05 0203,0204
II 07 0038,0039
II 07 0079
II 07 0196,0197
II 07 0377-0380
Teil Feld Grabnummer
II 08 0276
II 08 0287,0288
II 08 0312,0313
II 08 0332
II 08 0634,0635
II 08 0648,0649
II 08 0735,0736
II 08 0866,0867
II 08 1157,1158
II 09 0082,0083
II 09 0195
II 09 0318,0319
II 09 0424,0425
II 09 0439-0441
II 09 0694,0695
II 09 0773,0774
II 09 0901,0902
II 09 1087
II 10 0231
II 10 0719,0720
II 11 0226
II 12 0027,0028
II 12 0060,0061
II 12 0071
II 13 0075
II 13 0086
II 13 0127,0128
II 13 0181,0182
II 13 0191,0192
II A 0061,0062
II B 0037-0040
II D 0093-0096
II D 0131-0134
II E 0040
II E 0149,0150
II F 0024,0025
II G 0085
II L 0129,0130
II P 0065,0066
II T 0058,0059
II T 0072,0073
III 01 0138,0139
III 01 0253,0254
III 01 0341
III 01 0342
III 01 0378,0379
III 01 0408,0409
III 01 0442
III 01 0451
III 01 0453,0454
III 02 0015,0016
III 02 0109,0110
III 02 0133,0134
III 02 0165,0166
III 02 0206,0207
III 03 0033,0034
III 05 0081-0083
III 06 0028
III 06 0066,0067
Teil Feld Grabnummer
III 06 0070,0071
III 06 0433,0434
III 06 0512,0513
III 06 0734
III 07 0069,0070
III 07 0311,0312
III 07 0348
III 07 0401
III 07 0402,0403
III 07 0539
III 08 0148,0149
III 08 0178-0180
III 10 0189,0190
III 10 0460
III 10 0592-0594
III 10 0623,0624
III 12 0291,0292
III 12 0607
III 12 0699,0700
III 16 0037,0038
III C 0027,0028
III C 0169-0173
IV 01 0121-0123
IV 01 0273,0274
IV 02 0012,0013
IV 03 0041,0042
IV 03 0055,0056
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Styrum
Teil Feld Grabnummer
02 0042,0043
02 0201,0202
03 0124,0125
03 0158,0159
03 0186,0187
04 0138
05 0003,0004
10 0199
18 0141,0142
20 0007
B 0067
B 0215
B 0342-0345
C 0023
D 0179,0180
D 0307,0308
E 0024,0025
E 0306,0307
G 0096,0097
H 0098,0099
J 0031,0032
Teil Feld Grabnummer
J 0058,0059
J 0100,0101
II 11 0107,0108
II 11 0130,0131
II 16 0065a-d
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Dümpten 1
Teil Feld Grabnummer
01 0099,0100
02 0049,0051
02 0060,0062
02 0123,0124
03 0230
03 0235,0236
04 0093-0096
04 0120,0121
04 0235
05 0041,0042
06 0041,0042
06 0131,0132
06 0268,0269
08 0081,0082
08 0349
11 0231
12 0026,0027
12 0029
14 0117,0118
15 0173
15 0342,0343
15 0371,0372
18 0012-0014
18 0127,0128
18 0129,0130
19 0088,0089
19 0284,0285
20 0025,0026
20 0137,0138
20 0226,0227
21 0018,0019
21 0089,0090
21 0151
25 0026a-d
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Dümpten 2
Teil Feld Grabnummer
02 0017
02 0045,0046
02 0134
05 0101a-d
05 0102a-d
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Heissen
Teil Feld Grabnummer
01 0041,0042
02 0051
02 0373,0374
07 0123,0124
08 0005,0006
08 0081
10 0025
19 0594,0595
20 0205,0206
22 0124,0125
22 0246,0247
22 0414,0415
23 0143,0144
23 0145
34 0034a-d
A 0043,0044
A 0429-0431
A 0453-0455
A 1009,1010
A 1024
B 0249
B 1348,1349
C 0048,0049
C 0114,0115
E 0373,0374
F 0275,0276
G 0240,0241
H 0010,0011
H 0018,0019
H 0324,0325
Ablaufende Gräber 2026
Friedhof Broich
Teil Feld Grabnummer
01 0083,0084
01 0095,0096
02 0092,0093
02 0263,0264
03 0079,0080
08 0130,0131
A.T. 0059,0060
A.T. 0107-0202
A.T. 0272,0273
A.T. 0349,0350
A.T. 0626
A.T. 0657,0658
A.T. 0705,0706
B 0089,0090
B 0125,0126
C 0037-0040
D 0038,0040
D 0332,0333
E 0039-0041
F-Stelen 0018A
F-Wald 0037a,b
G 0008,0009
H 0083,0084
H 0295,0296
H 0339,0340
J 0139,0140
K 0034,0036
K 0098,0100
K 0253,0254
L 0044,0045
N 0145,0146
O 0098,0099
S 0052,0053
Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Bekanntmachung der Viertelstundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen nach den Anlagen 4 und 12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der
Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der
Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe)
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt
Arzt/Ärztin 29,50 €
Gesundheitsingenieur*in 24,50 €
Hygienekontrolleur*in 21,50 €
Fachkraft Gesundheitsaufsicht 19,00 €
Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht 18,50 €
Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in 16,50 €
Mülheim an der Ruhr, 27.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Pisani
Bekanntmachung der 10. Berichtigung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Bochum
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des folgenden Bebauungsplans angepasst:
Bebauungsplan Nr. 1038 Industriestraße / Frenkingstraße der Stadt Bochum
Der Rat der Stadt Bochum hat den Bebauungsplan in seiner Sitzung am 09.10.2025 als Satzung beschlossen. Er ist mit der Bekanntmachung am 27.10.2025 in Kraft getreten. Der GFNP wird für den Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von der Darstellung Sonderbaufläche, Sondergebiet großflächiger Einzelhandel in die Darstellung Gewerbliche Baufläche berichtigt.

Berichtigungen stellen einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Die Durchführung der Berichtigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Berichtigung wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.
Die Berichtigung und der berichtigte Gemeinsame Flächennutzungsplan können nach Wirksamkeit auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 https://staedteregion.ruhr/gfnp/planwerk eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Die Berichtigung wird zudem in der Stadt Bochum während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in den Städten Gelsenkirchen und Bochum.
Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 26.05. bis 07.10.2025 die Änderung 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

Der Änderungsbereich 52 GE/BO erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum – Stadtteil Wattenscheid – und Gelsenkirchen – Stadtteil Ückendorf – und umfasst ca. 16,5 ha. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Watermanns Weg im Süden und den Wattenscheider Bach im Norden. Im Osten verläuft der Änderungsbereich auf der Trasse des Radschnellwegs Ruhr 1 (RS 1) bis zur Parkstraße, im Westen verläuft er auf der Trasse des RS 1 auf einer Länge von ca. 75 m über die Ückendorfer Straße hinweg.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen, urbanen Stadtquartiers im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid. Durch die städtebauliche Entwicklung sollen u.a. attraktive Wohnbaupotenziale erschlossen und Ansiedlungsflächen für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden, die durch ihre Lage am RS 1 eine einzigartige Adresse erhalten. Die Siedlungsentwicklung soll unter Berücksichtigung einer integrierten Freiraumentwicklung erfolgen. Der RS 1, der im Norden des Änderungsbereichs verläuft, soll die Funktion eines Grünkorridors mit quartiersnahen Frei- und Retentionsflächen übernehmen.
Die oberste Landesbehörde hat die o.g. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) gem. § 203 (4) BauGB in der derzeit geltenden Fassung mit Datum vom 15. April 2026 unter dem Az. 52.12.04.000001.52 GE/BO genehmigt.
Alle Planunterlagen können nach Wirksamkeit der Änderung auf der Internetseite der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/planwerk eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Über den Inhalt der Änderung wird auf Verlangen bei den einzelnen Städten der Planungsgemeinschaft Auskunft erteilt.
Die Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.
Hinweise:
I. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Gemeinsamen Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
II. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Oberbürgermeister haben die Ratsbeschlüsse zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026
Bekanntmachungsanordnung
Die ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.V. m. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchführt
- diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
D. Lüngen
Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 vom 21.05.2026
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 21.05.2026 im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2026 folgende besondere Ladenöffnungszeiten verordnet:
§ 1
| Tag | Antragsteller Anlass | |||
30.08.2026
| Werbegemeinschaft Saarn e.V. | 13. Saarner Oldtimer- Cup | ||
Der prognostizierte Wirkungsbereich (= Bereich der geöffneten privilegierten Verkaufsstellen) wird wie folgt festgelegt: Düsseldorfer Str. 1 – 144, Straßburger Allee 43 – 75, Langenfeldstr. 1 – 10, Lehnerstr. 4a – 14, Quellenstr. 1 – 3, Kölner Str. 8 – 59.
Die Öffnungszeiten an diesem Tag sind von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Mülheim an der Ruhr, den 21.05.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.
Die zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft haben zwischen dem 02.09. und dem 18.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bochum am 07.05.2026 beschlossen:
1. die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,
2. auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum GFNP durchzuführen.

Der ca. 2,9 ha große GFNP-Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid, Bereich Westenfeld, südlich des Bahnhofs Wattenscheid und wird nahezu vollständig ackerbaulich genutzt. Westlich wird der Änderungsbereich durch einen baum- und strauchbestandenen Geländeversprung begrenzt, östlich durch die bestehende Bebauung entlang der Ridderstraße. Südlich grenzt der Änderungsbereich an den alleegesäumten Wilhelm-Leithe-Weg. Nordöstlich wird der Änderungsbereich durch ein kleines Wäldchen begrenzt, während er nordwestlich unmittelbar an eine weitere ackerbaulich genutzte Fläche angrenzt.
Ziel ist es, im Bereich des Bahnhofs Wattenscheid ein Quartier zu schaffen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit in integrierter Lage vereint. Im Sinne dieser funktionalen Mischung ist hier gem. Rahmenplanung eine Wohnnutzung vorgesehen, die mit der 67. GFNP-Änderung ermöglicht werden soll.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.
Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:
- Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
- Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) zum Bebauungsplan Nr. 1008 – Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum –, Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG, Überprüfung des Vorkommens planungsrelevanter Tierarten, Konfliktanalyse, Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum Schutz planungsrelevanter Tierarten, Uwedo - Umweltplanung Dortmund, Dortmund, 01.04.2026
Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr während der Dienststunden ermöglicht wird.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:
https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 68 E Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.

Der 9,6 ha große Änderungsbereich liegt im Süden des Essener Stadtgebietes, im Stadtbezirk IX, Stadtteil Bredeney. Er wird durch die Bundesautobahn BAB 52 im Norden, das öffentliche Waldgebiet Beckmannsbusch im Süden, die Straße Beckmannsbusch im Osten und eine Brachfläche sowie unterschiedliche gewerbliche Nutzungen im Westen begrenzt. Die Fläche umfasst maßgeblich das Gelände der ehemaligen Polizeischule, das seit 2020 brach liegt.
Geplant ist die Entwicklung eines neuen zentralen Stadtquartiers in Essen-Bredeney und die Integration des bislang insulär genutzten Standorts in das Stadtgefüge. Entstehen soll ein urbanes, klimaresilientes und nachhaltiges Quartier mit einer großen Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Gewerbe und kulturellen, sozialen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:
https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der ca. 7,3 ha große GFNP-Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Bochum-Nord in den Stadtteilen Hiltrop und Gerthe. Er erstreckt sich bogenförmig über eine Länge von knapp einem Kilometer von der Stadtgrenze zu Herne im Norden bis zur Frauenlobstraße im Süden.
Der nördliche Teil zwischen der Stadtgrenze zu Herne und der Sportanlage Am Hillerberg wird landwirtschaftlich genutzt, überwiegend ackerbaulich, nur östlich der Sportanlage als Weide. Südlich der Sportanlage setzt sich der Änderungsbereich als schmaler Streifen fort, der parkartig mit Bäumen bestanden ist. Die Wildnis für Kinder der ökologischen Station ist in diesen Bereich eingebettet. Weiter südlich grenzt straßenbegleitende Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern an, an die sich wiederum der ehemalige Kirmesplatz am Castroper Hellweg anschließt, der derzeit als Parkplatz genutzt wird.
Ziel der GFNP-Änderung ist es, im Norden und Süden des Änderungsbereiches die Errichtung von Wohngebäuden vorzubereiten. Darüber hinaus soll die derzeit im GFNP dargestellte Fläche für örtliche Hauptverkehrszüge nach Aufgabe der Pläne zum Bau der Westumgehung „Gerthe-West“ zurückgenommen werden. Stattdessen soll eine Darstellung als Grünfläche erfolgen.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahrenl eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:
https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Bekanntmachung Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten
Bekanntmachung
Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen
Die Verantwortlichen für die Grabstätten
(siehe Anlage)
werden hiermit aufgefordert, gem. § 27 (7) der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, die auf den Grabstätten stehenden Grabmale unverzüglich, spätestens aber bis zum 22.07.2026 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Die genauen Beanstandungen können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten (z. B. Steinmetz) versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal auf Kosten des Verantwortlichen durch Umlegen auf die Grabstätte sichern oder das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen oder Teile davon entfernen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände bzw. Bauteile aufzubewahren.
Der/die Verantwortliche ist für Schäden haftbar, die durch nicht ordnungsgemäße Grabmale verursacht werden.
Der Oberbürgermeister
Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2026
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schimanski
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Dümpten 1 03 0099
„ 03 0233,0234
„ 06 0008,0009
„ 17 0045,0046
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Dümpten 2 17(R) 0133
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Broich D 0060,0061
„ L 0108,0110
„ M 0041,0043
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Speldorf E(U.R.) 0460
„ 01 0202
„ 11 0251,0252
„ 20 0070,0071
„ 21 0052,0053
„ D 0394-0398
„ D 0454, 0457
„ E 0622
„ N 0204,0205
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Heissen 10 0017,0018
„ 23 0026
„ B 0450-0452
„ H 0129
„ H 0215
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Styrum 01 0202
„ 11 0251,0252
„ 20 0423,0424
„ 21 0052,0053
„ D 0394-0398
„ D 0454,
„ 11 0251,0252
„ 11 0251,0252
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Hauptfriedhof II A 0140,0141
„ II B 0113-0116
„ II 08 0447-0449
„ II B 0185-0188
„ III 04 0039,0040
„ III 09 0123,0124
„ III 10 0780
„ IV 04(R) 0025
„ III 06 0211,0212
„ III 09 0123,0124
„ III 10 0780
„ IV 07 0045,0046
„ IV 07 0340
Lose Gedenkzeichen 2026
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Altstadt C 0055-0058
„ C 0148
„ O 0131-0136
„ 08 0109a-d
„ C 0014a-d
„ K 0029-0034