Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.

Lage 68 E

 

Der 9,6 ha große Änderungsbereich liegt im Süden des Essener Stadtgebietes, im Stadtbezirk IX, Stadtteil Bredeney. Er wird durch die Bundesautobahn BAB 52 im Norden, das öffentliche Waldgebiet Beckmannsbusch im Süden, die Straße Beckmannsbusch im Osten und eine Brachfläche sowie unterschiedliche gewerbliche Nutzungen im Westen begrenzt. Die Fläche umfasst maßgeblich das Gelände der ehemaligen Polizeischule, das seit 2020 brach liegt.

Geplant ist die Entwicklung eines neuen zentralen Stadtquartiers in Essen-Bredeney und die Integration des bislang insulär genutzten Standorts in das Stadtgefüge. Entstehen soll ein urbanes, klimaresilientes und nachhaltiges Quartier mit einer großen Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Gewerbe und kulturellen, sozialen und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 07.07. bis 07.08.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, 

Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, 

donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie

freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

 

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:

https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Donnerstag 11.06.2026 - 12:00
Amtsblatt