Bekanntmachungsanordnung


Die ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. 

Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.V. m. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchführt
     
  2. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

    oder

  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
     

Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
D. Lüngen


Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2026 vom 21.05.2026

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 21.05.2026 im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2026 folgende besondere Ladenöffnungszeiten verordnet:

 

§ 1

TagAntragsteller                                       Anlass
     

30.08.2026

 

Werbegemeinschaft Saarn e.V. 13. Saarner Oldtimer- Cup 
     

Der prognostizierte Wirkungsbereich (= Bereich der geöffneten privilegierten Verkaufsstellen) wird wie folgt festgelegt: Düsseldorfer Str. 1 – 144, Straßburger Allee 43 – 75, Langenfeldstr. 1 – 10, Lehnerstr. 4a – 14, Quellenstr. 1 – 3, Kölner Str. 8 – 59.

Die Öffnungszeiten an diesem Tag sind von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.

Mülheim an der Ruhr, den 21.05.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

 

                                                                                     

 

 

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 08.06.2026 - 12:00
Amtsblatt