Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des folgenden Bebauungsplans angepasst:
Bebauungsplan Nr. 1038 Industriestraße / Frenkingstraße der Stadt Bochum
Der Rat der Stadt Bochum hat den Bebauungsplan in seiner Sitzung am 09.10.2025 als Satzung beschlossen. Er ist mit der Bekanntmachung am 27.10.2025 in Kraft getreten. Der GFNP wird für den Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans von der Darstellung Sonderbaufläche, Sondergebiet großflächiger Einzelhandel in die Darstellung Gewerbliche Baufläche berichtigt.

Berichtigungen stellen einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Die Durchführung der Berichtigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Berichtigung wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.
Die Berichtigung und der berichtigte Gemeinsame Flächennutzungsplan können nach Wirksamkeit auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 https://staedteregion.ruhr/gfnp/planwerk eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Die Berichtigung wird zudem in der Stadt Bochum während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mülheim an der Ruhr, den 09.06.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz