Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------- ----- ---------------------------- --------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CK2001 am 30.04.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt…