Der an Herr Stefan Stawinski zuletzt wohnhaft gewesen in Brückstr. 9, 45470 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.12.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ /13) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50, 45468…