Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem.  132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ---- ------ ---- ------------------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr…

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen --------------- ----- ------------------------------------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MJ13 am 20.04.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------- --- ----- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006469044/107 am 05.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen --------------- ---------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-MY1811 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 06.05.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/13478/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen --------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-WW888 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen -------------- -------------------------------------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DS7980 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen --------------- ------------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-MY1811 am 05.05.2026 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ---------- ---- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 21.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der gegen ------------------------------------------------------ --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/DU-RM1266 am 05.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…