Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ ---- ------ ---- ------------------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr…