Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.
Die zuständigen Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft haben zwischen dem 02.09. und dem 18.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens…