Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 einstimmig den Beschluss gefasst, die Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 mit dem vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2025 festgestellten Wahlergebnis für gültig zu erklären.
Gegen den Beschluss des Ausschusses kann gemäß § 2 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in Verbindung mit § 41 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden.
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