Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Gültigkeit der Wahl -

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 einstimmig den Beschluss gefasst, die Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 mit dem vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2025 festgestellten Wahlergebnis für gültig zu erklären.

Gegen den Beschluss des Ausschusses kann gemäß § 2 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in Verbindung mit § 41 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden.

Öffentliche Zustellung eines Ablehnungsbescheides

Der an ------- ----------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Ablehnungsbescheid vom 04.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Ablehnungsbescheid gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend,…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006460077/44 am 11.11.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 11.11.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --- ----------- ---------------------------------------- --------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006458987/44 am 22.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 22.10.2025 wird hiermit nach § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006459818/44 am 03.12.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.12.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006460025/44 am 03.12.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.12.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006460666/44 am 03.12.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.12.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheid

Der an ---- ----- ---- ------ ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- ----- ------- zuzustellende Rücknahmebescheid vom 02.12.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 124112/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahmebescheidgem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der…

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ---------- --------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 02.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 02.…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheid

Der an ---- ------ --------- ------- -------- ------- -- ---------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.12.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ /13) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter…