Der an ---- ---- --------- ----- ------- -------- ------- -- ------------- -- ----- -------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 18.05.2026 (Aktenzeichen: 57-21/128566/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des…