Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem.  132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ---- ------ ---- ------------------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Ruhrstr. 1, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 08.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Freitag 08.05.2026 - 12:00
Amtsblatt