Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 0162-0169, Nr. 0176-0242, Nr. 0249-0266 auf dem Rheingräberfeld 12 (R) des Friedhofs Heißen laufen bis zum 11.02.2026 ab.
Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 01.09.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 01.07.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach…