Der an ----- ------- ------- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 26.05.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 111331/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
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