Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 21.05.2026 folgende Satzung beschlossen:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17. Februar 1982 (Amtsblatt Nr. 7/1982), zuletzt geändert durch die Satzung vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Amtsblatt Nr. 2025/44 vom 19. Dezember 2025), wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Gebührtentarifs nach § 1 Abs. 1
1. Die Tarifstelle 1.1 wird durch folgende Fassung ersetzt:
| 1.1 | je angefangene 30 Minuten notwendiger Arbeitszeit | 30,00 Euro |
2. Die gesamte Tarifstelle 10 wird durch folgende Fassung ersetzt:
| 10 | Abnahmen, Zeichnungen, Feststellungen und ähnliches, Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten, soweit sie in diesem Tarif nicht besonders aufgeführt sind | |
| 10.1 | Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst | 54,00 Euro |
| 10.2 | Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst | 60,70 Euro |
10.3
| Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst | 76,35 Euro
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| 10.4 | Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst | 87,95 Euro |
- Die Tarifstellen 24.2 und 24.3 werden durch folgende Fassung ersetzt
| 24.2 | Wohnraumförderung | |
| Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum und/oder Modernisierung von Mietwohnraum gemäß den Bestimmungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) | 0,8 v. H. der bewilligten Darlehens-summe
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24.3
| Wohnraumförderung
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| Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerb oder zur Modernisierung bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung | 500,00 Euro
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Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 28.05.2026 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.03.2025, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 28.05.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
David Lüngen