Der an ------- ---- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 11.05.2026 (Aktenzeichen: 57-21/119614/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, Frau Ostermann, Zimmer 1.2, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 26.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Dienstag 26.05.2026 - 12:00
Amtsblatt