Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH, Aktienstr. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MB6191 am 27.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid…