Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an Kostiantyn Jamshikov, geb. am 13.11.1987, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 18.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Donnerstag 18.06.2026 - 12:00
Amtsblatt