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| Amtsblatt 2026_15.pdf | 201.81 KB |
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Anita Delili, Meilerstraße 24, 22159 Hamburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/006465130/107 am 29.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 29.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 16.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an Herrn Frank Henoch, zuletzt wohnhaft gewesen Prinzeß-Luise-Straße 195, 45479 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 17.06.2026 (Aktenzeichen: 57-15/112996/89) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 17.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an Nimet Shaban, geboren am 25.04.1975, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 17.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 17.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Cavli
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herr Özkan Öztürk zuletzt wohnhaft gewesen in Franz-Schiele-Straße 16, 78132 Hornberg zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.06.2026 (Aktenzeichen: 57-21/126704/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Jansen (Zimmer 1.2) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 18.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an Kostiantyn Jamshikov, geb. am 13.11.1987, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 18.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides
Der an Herrn Dennis Lumsden zuletzt "ohne festen Wohnsitz" (postalische Erreichbarkeit c/o Diakonisches Werk, Auerstraße 49) zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.06.2026 (Aktenzeichen 57-26/122267/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr eingestellt.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen
Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides
Der an Herrn Meikel Schmitz zuletzt "ohne festen Wohnsitz" (postalische Erreichbarkeit c/o Diakonisches Werk, Auerstraße 49) zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.06.2026 (Aktenzeichen 57-26/106400/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Zudem wurde die postalische Erreichbarkeit von Seiten des Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr eingestellt.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 7b SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an Sanda-Mirela Irkilata, geboren am 10.05.1983, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 17.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 19.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Cavli
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO
Die an Emre Davulcu, geb. am 31.03.1991, letzte bekannte Adresse Moritzstr. 117 in 45476 Mülheim an der Ruhr, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 18.06.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/D 702 + 703 + 704/92 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 22.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Stiven Stosic, Oberhausener Str. 61, 45476 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005330280/107 am 23.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 23.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Rainer Hoffmann, geb. 09.12.1964, zustellende Gebührenbescheid vom 24.06.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/24144/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 24.06.2026 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i.V.m. § 34a SGB II
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.06.2026 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i.V.m. § 34a SGB II
Der an Herr Yanko Nestorov Stoyanov zuletzt wohnhaft gewesen in Uhlandstr. 18, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.06.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 109944/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i.V.m. § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gülbeyaz
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Sergii Winokur, Torgaustr. 20, 46149 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005331633/30 am 29.06.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 29.06.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 29.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
El Attllati
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau Nedzipa Ramadanovic, Aktienstraße 120, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-BG5 am 29.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Bekanntmachung
Vergabe von zusätzlichen, amtlichen Lagebezeichnungen
für das Grundstück:
Gemarkung: Saarn, Flur: 24, Flurstück(e): 678
Alte Bezeichnung: Bleker Straße 10, 12
Neue Bezeichnung: Bleker Straße 10, 10 a
Bleker Straße 12, 12 a
Mülheim an der Ruhr, den 22.06.2026
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Schimanski
Öffentliche Bekanntmachung zu der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz -
Frau Anja Nikolin hat auf ihr Mandat verzichtet. Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) neu zu besetzen.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der AfD für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 ist Herr Kai Uwe Mientus, 45470 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Nikolin zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Herr Mientus hat seine Wahl durch Erklärung am 15.06.2026 angenommen.
Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 39 Absatz 1 i. V. m. § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Mülheim an der Ruhr, 17.06.2026
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach
Öffentliche Bekanntmachung zu der Vertretung des Stadtbezirks 2 der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz -
Herr Pascal Nikolin hat auf sein Mandat verzichtet. Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) neu zu besetzen.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der AfD für den Stadtbezirk 2 für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 ist Herr Christopher Detmers, 45476 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Herrn Nikolin zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 2 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Herr Detmers hat seine Wahl durch Erklärung am 17.06.2026 angenommen.
Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 39 Absatz 1 i. V. m. § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Mülheim an der Ruhr, 22.06.2026
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach
Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl am 25.04.2027 im Wahlkreis 64 Mülheim I - Aufforderung zum Einreichen von Kreiswahlvorschlägen -
Gemäß § 22 Landeswahlordnung (LWahlO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein–Westfalen am 25.04.2027 in dem Wahlkreis 64 Mülheim I auf.
Dieser Wahlkreis umfasst das Mülheimer Stadtgebiet ohne die Kommunalwahlbezirke 26 (Saarner Kuppe) und 27 (Saarn-Süd mit Selbeck und Mintard). Die Kommunalwahlbezirke 26 und 27 sind dem Wahlkreis 39 Mettmann III – Mülheim II zugeordnet.
Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 64 Mülheim I sind im Büro des Kreiswahlleiters, Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Zimmer B.111, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, spätestens bis zum 15.02.2027 (69. Tag vor der Wahl), bis 18.00 Uhr, schriftlich und im Original einzureichen. Verspätet eingereichte Kreiswahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig.
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 39 Mettmann III - Mülheim II sind dagegen beim Kreiswahlleiter des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, einzureichen.
Die Kreiswahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 15.02.2027 im Büro des Kreiswahlleiters schriftlich vorliegen, damit etwaige Mängel, die deren Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Nach § 4 in Verbindung mit § 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge und der vorgeschriebenen Anlagen sind im Landeswahlgesetz NRW (§§ 17a bis 19 LWahlG) und in der Landeswahlordnung NRW (§ 23 LWahlO) genau bezeichnet.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind oder deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, können gemäß § 17a Absatz 2 LWahlG eine Landesliste nur einreichen, wenn der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Zu diesem Zweck müssen diese Parteien bei der Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62 – 80,40217 Düsseldorf (Postanschrift: 40190 Düsseldorf) spätestens am Montag, 18.01.2027 (97. Tag vor der Wahl), bis 18.00 Uhr ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben.
In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen und ggf. welcher Kurzbezeichnung sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des zum Zeitpunkt der Einreichung amtierenden Landesvorstandes, darunter dem bzw. der Vorsitzenden oder deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Landesvorstand, so muss die Anzeige von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände (§ 7 Absatz 2 des Parteiengesetzes), die im Bereich des Landes liegen, entsprechend unterzeichnet sein.
Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Landesvorstand beizufügen. Der Anzeige sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes (PartG) beigefügt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige gemäß § 17a Absatz 2 LWahlG nicht durch die Übersendung der Unterlagen gemäß § 6 Absatz 3 PartG ersetzt wird, also unabhängig von diesen Mitteilungen an den Bundeswahlleiter geboten ist.
Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am Freitag 5. Februar 2027, fest, welche Parteien im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, bei welchen Parteien die Parteieigenschaft bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag festgestellt worden ist und welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Landtagswahl 2027 als Parteien anzuerkennen sind.
Gemäß § 19 Abs. 2 LWahlG müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien von dem zum Zeitpunkt der Einreichung bestehenden Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Ferner müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag NRW oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder bei der letzten Landtagswahl ein gültiges Wahlergebnis von mehr als 1 Prozent erreicht haben, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dies gilt auch für Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern.
Somit gilt der zusätzliche Nachweis von Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl 2027 nicht für Wahlvorschläge der nachfolgenden Parteien:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke (Die Linke)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Die Formvorschriften des § 23 der LWahlO sind bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge zwingend zu beachten.
Diese Wahlvorschläge sind nach dem Muster der folgenden Formulare einzureichen:
- Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers (Anlage 9a LWahlO)
- Versicherung an Eides statt zur Aufstellung des Kreiswahlvorschlages (Anlage 10a LWahlO)
- Kreiswahlvorschlag (Anlage 11a LWahlO)
- Zustimmungserklärung der Bewerberinnen/der Bewerber (Anlage 12a LWahlO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 13 LWahlO)
ggf. Formblätter für Unterstützungsunterschriften (Anlage 14a LWahlO)
(Die Vordrucke können erst nach der Aufstellungsversammlung angefordert werden.)
Sämtliche Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren werden vom Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, Raum B.111, 45468 Mülheim an der Ruhr, kostenfrei ausgehändigt. Sie können auch telefonisch unter 0208/455-3032 oder per E-Mail unter Kerstin.Gruendel@muelheim-ruhr.de angefordert werden.
Darüber hinaus wird den Wahlvorschlagsträgern erstmalig zur Landtagswahl 2027 ein elektronisches „Kandidatenportal“ über eine Software im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens angeboten.
Das „Kandidatenportal“ des Landes unterstützt programmtechnisch die Zusammenstellung des Kreiswahlvorschlages mit seinen Anlagen und ersetzt die manuellen Eintragungen in die verschiedenen Anlagen der Landeswahlordnung durch die jeweiligen Wahlvorschlagsträger. Informationen und Zugangsdaten hierzu erhalten Sie auch unter der Rufnummer 0208/455-3032.
Weitere Vorschriften über die
- Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen,
- Änderung von Kreiswahlvorschlägen,
- Prüfung von Kreiswahlvorschlägen,
- Beseitigung von Mängeln,
- Zulassung der Kreiswahlvorschläge,
- Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses
enthalten die §§ 21 bis 23 des Landeswahlgesetzes sowie die §§ 22a bis 26 der Landeswahlordnung.
Für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen können ebenfalls bis zum 15.02.2027, 18.00 Uhr, Landesreservelisten (mit Anlagen) bei der Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein–Westfalen, Friedrichstr. 62 - 80, 40217 Düsseldorf (Postanschrift: 40190 Düsseldorf) eingereicht werden.
(Siehe hierzu auch die Wahlbekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 12.05.2026; MB.NRW 2026 Nr. 129)
Für weitere Auskünfte oder Rückfragen steht das Rats- und Rechtsamt unter den Telefonnummern 455 - 3030 und - 3032 zur Verfügung.
Mülheim an der Ruhr, den 22.06.2026
Der Kreiswahlleiter
David Lüngen